Bürger:innenbeteiligung

Mit dem institutionalisierten Bürger:innenbeteiligungsverfahren gibt es verbindliche Wege zur Mitgestaltung von Bürger:innen:

Befragung der Bürger:innen

Beiräte

Es gibt Beiräte zu den Themen Wirtschaftsförderung, Senioren, Jugendförderung, Integration, SW1 Programm, Kulturförderung, Kinderbetreuung und Sicherheit. 

 

Wirtschaftsförderungsbeirat

In der 422. Sitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, für die Stärkung des Schwechater Wirtschaftslebens, vor allem der Klein- und Mittelbetriebe einen Wirtschaftsförderungsbeirat einzurichten. Gefördert werden Wirtschaftsprojekte, zur Attraktivierung des Standortes Schwechat unter dem Motto Förderung und Transparenz.

Ein Instrument dafür sind die Beratungen und Entscheidungen des eingesetzten Wirtschaftsförderungsbeirates. Seine Mitglieder prüfen und beurteilen eingereichte Projekte. Den Mitgliedern des Wirtschaftsförderungsbeirates steht es auch frei, eigene Ideen und Vorhaben zu entwickeln.
 

Die konstituierende Sitzung des Wirtschaftsförderungsbeirates fand am 14. Dezember 2016 statt.

In der Sitzung des Wirtschaftsförderungsbeirates am 10.9.2019 wurden zwei Förderanträge behandelt. Für das Projekt Bummelabend „Die 80er“ am 4.10.2019 wurde eine Förderung der Kosten in Höhe von 50% einstimmig als Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben.

 

Seniorenbeirat

Aufgaben des Seniorenbeirates

  • Beratung von wichtigen Themen im Rahmen der Seniorenbetreuung
  • Beratung von Vorschlägen und Problemen, die an den Seniorenbeirat herangetreten werden (egal ob von betreuenden Organisationen oder Privatpersonen) 
  • Entwicklung von gemeinsamen Vorgangsweisen und Empfehlungen an den Gemeinderat
  • Freizeitgestaltung und –empfehlungen für Senioren

Personelle Zusammensetzung
Der Beirat besteht aus 10-20 stimmberechtigten und aus beratenden Mitgliedern. Beratende Mitglieder sind jeweils ein Mitglied der im Schwechater Gemeinderat vertretenen Parteien sowie der/die zuständige Stadtrat/Stadträtin für Senioren und Soziales und Vertreter:innen der in Schwechat ansässigen Hauskrankenpflege-Unternehmen und Seniorenorganisationen.
Bei Bedarf  werden Gäste zu unterschiedlichen Themen zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen. 

Kontakt Seniorenzentrum
Altkettenhoferstraße 5
2320 Schwechat
Tel: 01 706 35 05 903
Kontaktformular

 

Jugendförderungsbeirat

Die Stadtgemeinde Schwechat fördert Projekte im Bereich Jugend - der Jugendförderungsbeirat beurteilt die eingereichten Projekte und gibt eine Empfehlung über die Höhe der zu gewährenden Förderung an den Stadtrat der Stadtgemeinde weiter.

Der Beirat setzt sich zusammen aus:

  • Die/der zuständige Stadträtin/Stadtrat als Vorsitzende/r
  • Der/die Vorsitzende jenes Ausschusses, der für die Jugendarbeit zuständig ist, als stellvertretende:r Vorsitzende:r
  • Ein:e Vertreter:in der Abteilung 5/Fachbereich Jugend
  • Je ein Gemeinderatsmitglied der im Gemeinderat vertretenden Parteien
  • 8 Jugendvertreter:innen

Die Ermittlung der 8 Jugendvertreter:innen hat nach den Grundsätzen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zu erfolgen, wobei diese VertreterInnen aus der Altersgruppe der 14 – 25 jährigen auszuwählen sind. Mit Beendigung des 25. Lebensjahres hat ein solches Beiratsmitglied aus dem Beirat auszuscheiden und es ist eine Nachwahl vorzunehmen.

 

Abteilung 4
Fachbereich Jugend

Tel: 01 701 08 301 DW
Kontaktformular

 

Integrationsbeirat

Aufgaben/Ziele des Beirates:

  • Beratung und Unterstützung zur Förderung des Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen in Schwechat inkl. BürgerInnen mit Migrationshintergrund, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, sozial Schwacher, bei Generationsangelegenheiten, etc.
  • Gleichstellung im Sinne der Chancengleichheit für Frauen und Männer
  • Zusammenarbeit und Kooperation mit sozialen/humanitären Organisationen und Institutionen
  • Abgabe von Empfehlungen an die politisch Verantwortlichen 

Zusammensetzung des Beirates:

  • Stimmberechtigte Mitglieder: 12 Bürgervertreter:innen
  • Beratende Mitglieder:
    Vertreter:in der Verwaltung
    je nach Bedarf Personen oder Organisationen, deren Tätigkeitsfeld sich mit den Aufgaben und Zielen des Beirates befasst.
    je ein:e Vertreter:in der im GR vertretenen Parteien

 

Kontakt Fachbereich Gleichstellung von Frauen und Männern
Tel: 01 701 08 265 DW
Kontaktformular

 

Programmbeirat

Aufgaben

  • Vorgabe einer Programmrichtlinie für das Schwechater Fernsehen
  • Kontrolle der Objektivität und Vollständigkeit der Berichterstattung 
  • Besondere Aufgaben, die ihm von einem Organ der Gemeinde zugewiesen werden. 

Am 5. Oktober 2005 fand die konstituierende Sitzung des Programmbeirates statt. Der Programmbeirat setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, je einem Vertreter bzw. Vertreterin der im Gemeinderat bestehenden Klubs, zwei Vertreter:innen des Stadtamtes und vier Bürger:innen, die nach dem Zufallsprinzip im Sinne des vom Gemeinderat beschlossenen Bürgerbeteiligungsmodells ausgewählt werden, zusammen.

Der Programmbeirat wurde eingerichtet, um die Interessen der BürgerInnen, der Stadtgemeinde Schwechat und der politischen Parteien im Hinblick auf Objektivität und Vollständigkeit der Berichterstattung des Schwechater Lokalfernsehens (SW 1) wahrzunehmen. 

Der Programmbeirat hat zumindest zweimal im Jahr zu tagen. 

 

Kontakt Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 01 701 08 229 DW
Kontaktformular

 

Kulturförderungsbeirat

Die Stadtgemeinde Schwechat fördert Projekte im Bereich Kultur - der Kulturförderungsbeirat beurteilt die eingereichten Projekte und entscheidet über die Höhe der zu gewährenden Förderung. (Antrag auf Kulturförderung)

Der Beirat setzt sich zusammen aus

  • 6 stimmberechtigte Gemeindevertreter:innen 
  • 6 stimmberechtigte Bürgervertreter:innen, wobei 3 durch Ausschreibung und 3 über Zufallsprinzip ermittelt werden 
  • 2 beratende Vertreter:innen der Verwaltung 

Wenn zwei Monate nach Ausschreibung keine Mitglieder über das Zufallsprinzip gefunden werden, soll der Bürgerbeteiligungskontrollausschuss eine Entscheidung über einen anderen Modus treffen. 

Je nach Bedarf können Mitglieder von kulturellen Institutionen bzw. ExpertInnen zu den Sitzungen des Beirates eingeladen werden.
Der Beirat ist vom Vorsitzenden (Stellvertreter) 14 Tage vor dem im Punkt 5 (1) genannten Sitzungsterminen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Er ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden (Stellvertreter) noch mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Für einen Beschluss ist die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig, bei gleicher Stimmenanzahl gilt jene Meinung als angenommen, der der Vorsitzende (Stellvertreter) beigetreten ist. Über die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu verfassen. Die überstimmte Minderheit hat das Recht einen selbständigen Bericht zu verfassen.
Die Mitglieder des Beirates unterliegen der gleichen Amtsverschwiegenheit wie die Mitglieder des Gemeinderates.

Welche Antragsteller eine Förderung erhalten wird üblicherweise in der Gemeinderatssitzung, die im Dezember stattfindet, beschlossen. Hier finden Sie alle Informationen zu den Gemeinderatssitzungen sowie die Protokolle dieser.

 

Kontakt Kultur
Tel: 01 701 08 284 DW
Kontaktformular

 

Sicherheitsbeirat

Die Aufgaben des Sicherheitsbeirates sind folgende:

  • Durch Prävention Vermeidung von Kriminaldelikten
  • Beratung der Schwechater Bevölkerung in Sicherheitsfragen jeglicher Art
  • Beratung von Vorschlägen und Problemen, die an den Sicherheitsbeirat herangetragen werden bzw. deren Umsetzung
  • Abhaltung von Informationsveranstaltungen im Bereich der Sicherheit.

Der Beirat setzt sich aus Vertreter:innen der Polizei, der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes, der Stadtgemeinde Schwechat und Schwechater Bürger:innen zusammen.

Kontakt
Tel: 01 701 08 243 DW
Kontaktformular

Kontrollausschuss

Verfahren beantragen

Wege zur Mitgestaltung