Hinweisgeberportal

Hinweisgeberportal / Whistleblowing-Portal

Ausschreibungen, Bestellungen, Verkäufe, Förderungen
Die Entscheidung (Beschlussfassung) über Vergaben, Bestellungen, Verkäufen und Förderungen obliegt - entsprechend den Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung bzw. der jeweiligen Richtlinie - dem Gemeinderat, dem Stadtrat bzw. der/dem Bürgermeister:in.

In Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie (2019/1937/EU) und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes bietet die Stadtgemeinde Schwechat unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit die Möglichkeit Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht insbesondere hinsichtlich der Bereiche

  • öffentliches Auftragswesen
  •  Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  •  Produkt- und Verkehrssicherheit
  •  Umweltschutz
  •  Strahlenschutz
  •  Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  •  Tiergesundheit und Tierschutz
  •  Lebensmittelgesetz

zu melden.

Für derartige Meldungen wurde ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet. Die Meldung von Verstößen kann jederzeit sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Eine anonyme schriftliche Meldemöglichkeit bietet der folgende Link, wo Sie auch weitere Informationen zum Meldesystem erfahren:

Externer Link zum Hinweisgeber-Portal


Studien
Veröffentlichte Studien können nach Voranmeldung unter 01/701 08-0 im Rathaus eingesehen werden.


Vielen Dank für Ihrer Unterstützung,
Ihre Stadtgemeinde Schwechat