Anmeldung und Preise Kindergärten

Unterschrift

Bild von andibreit / Pixabay

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Aufnahmekriterien

  • Mindestalter des Kindes: 2 Jahre (ab dem Kindergartenjahr 2024/25)
  • Hauptwohnsitz mindestens eines Obsorgeberechtigten und des anzumeldenden Kindes in Schwechat

Für Kinder, die ab 2025/2026 schulpflichtig sind, beginnt mit 2. September 2024 das verpflichtende Kindergartenjahr.

Anmeldung

Die Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr (2024/25) finden ab 1. November 2023 statt - in zwei Schritten:

  1. Online Formular ausfüllen (1.-12. November 2023)
    Das Online Formular muss innerhalb der Anmeldefrist ausgefüllt werden. Dazu ist KEINE Handysignatur oder ID Austria notwendig. Um einen Platz in einem bestimmten Kindergarten zu erhalten, macht es keinen Unterschied, wann das Formular abgeschickt wird, solange es innerhalb dieser Frist abgegeben wird.
  2. Persönlich mit dem Kind in der Felmayer Scheune (13. und 14. November 2023)
    13.11. von 10 bis 18 Uhr: Nachnamen, die mit den Buchstaben A-J beginnen
    14.11. von 8 bis 18 Uhr: Nachnamen, die mit den Buchstaben K-Z beginnen

    ACHTUNG: Ihr Kind besucht bereits eine Tagesbetreuungseinrichtung (TBE) im Schwechater Stadtgebiet? Dann brauchen Sie nicht in die Scheune kommen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Nähere Infos erhalten Sie in Ihrer TBE.

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Falls Sie kurzfristig oder nach Beginn eines Kindergartenjahres einen Platz brauchen, wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Kinderbetreuung unter +43 1 70108 271 oder abteilung1@schwechat.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel des Kindes 
  • Meldezettel der Obsorgeberechtigten 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • E-Card des Kindes
  • eventuell vorhandene relevante ärztliche Befunde
  • Falls sich der Hauptwohnsitz noch nicht in Schwechat befindet, ist eine Kopie des Miet- bzw. Kaufvertrages der Wohnung bzw. des Hauses zu übermitteln, damit die Zuzugsabsicht ersichtlich ist.

Tage der offenen Tür

In diesem Jahr findet wieder ein „Tag der offenen Tür“ in den Einrichtungen statt. Außerdem gibt es hier eine Übersicht. Die Häuser haben zu unterschiedlichen Tagen für Sie geöffnet bzw. ist bei manchen ein Termin per Telefon auszumachen.

6. und 7.11.2023, 9 bis 11 Uhr
Kindergarten Kledering, Feuerwehrgasse 11
Kindergarten Mannswörth, Römerstraße 69
Kindergarten Rannersdorf 1, Brauhausstraße 73
Kindergarten Rannersdorf 2, Brauhausstraße 71

8.11.2023, 9 bis 11 Uhr
Kindergarten Frauenfeld, Gladbeckstraße 1A
Kindergarten Regenbogen, Ehrenbrunngasse 9  

Telefonische Terminvereinbarung erbeten
HPI Kindergarten Andreas Hofer Platz, Andreas Hofer Platz 8, Telefon: +43 1 707 1997
HPI Kindergarten Brendanihof, Schrödlgasse 3, Telefon: +43 1 706 44 88
Kindergarten Malzstraße, Malzstraße 4, Telefon: +43 1 244 77 10
TBE Zirkelweg (1,5 bis 6 Jahre), Zirkelweg 3, Telefon: +43 664 84 75 521

Einen Spezialfall stellt bei den Kinderbetreuungseinrichtungen die Tagesbetreuungseinrichtung (TBE) Zirkelweg dar. Diese können Kinder von 1,5 bis 6 Jahren besuchen. Sie besteht aus zwei Gruppen mit einer maximalen Kinderanzahl von 15 Kindern pro Gruppe. Kinder, die diese TBE besuchen, verbleiben bis zum Schuleintritt in dieser Betreuungseinrichtung, ein Wechsel in einen anderen Kindergarten ist nicht möglich. Beschäftigungsnachweise: Für Kinder zwischen 1,5 und 3 Jahren sind in dieser TBE, genau wie auch in allen anderen Schwechater TBEs, Beschäftigungsnachweise der Obsorgeberechtigten vorzulegen.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 7 bis 17 Uhr.

Die Ferienzeiten sowie der 15.11. (Hl. Leopold) und 2.11. (Allerseelen) richten sich nach den offiziellen Schulferien.
Sommerferien: acht Wochen Ferienbetreuung (davon sechs Wochen im eigenen Haus, zwei Wochen institutionsübergreifende Ferienbetreuung)
Zusätzlich davon findet bei ausreichendem Bedarf in den Weihnachts-, Semester-, Osterferien sowie in der neunten Woche der Sommerferien eine institutionsübergreifende Ferienbetreuung statt.

Aktuelle Preise

Gemäß § 25 Abs. 2 des NÖ. Kindergartengesetzes 2006, hat der Kindergartenerhalter für die Erziehungs- und Betreuungszeit am Nachmittag einen Kostenbeitrag von den Eltern (Obsorgeberechtigten) einzuheben.

  • € 54,00 bis 40 Stunden (z.B. täglich bis 15.00 Uhr)
  • € 86,00 bis 60 Stunden (z.B. täglich bis 16.00 Uhr)
  • € 97,00 bis 80 Stunden (z.B. täglich bis 17.00 Uhr)

Ab 17 Uhr sind zusätzlich € 43,00 zu bezahlen.

Bei der Stadtgemeinde Schwechat kann um finanzielle Unterstützung zum Kostenbeitrag angesucht werden (allerdings gilt dies nicht rückwirkend). Dafür ist das Familiennettoeinkommen nachzuweisen. Ausgedruckte Formulare liegen im Kindergarten oder im Rathaus, Kinderbetreuung, auf.

Außerdem fallen folgenden Kosten an:

  • Spiel- und Beschäftigungsbeitrag pro Kind und Monat € 8,00
  • Essen pro Tag € 3,96

Kontakt

Telefon+43 1 70108 271
E-Mail-Adresseabteilung1@schwechat.gv.at