Anmeldung und Preise Kindergärten

Unterschrift

Bild von andibreit / Pixabay

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Aufnahmekriterien

  • Mindestalter des Kindes: 2 Jahre
  • Hauptwohnsitz mindestens eines Obsorgeberechtigten und des anzumeldenden Kindes in Schwechat

Für Kinder, die ab 2027/2028 schulpflichtig sind, beginnt mit 7. September 2026 das verpflichtende Kindergartenjahr.

Anmeldung für nächstes Jahr 2026/27

Die Anmeldungen finden in zwei Schritten statt:

  1. Online Formular ausfüllen (3.-23. November 2025)
  2. Persönlich mit dem Kind in der Felmayer Scheune (26. u. 27. 11.) 
    26.11. von 11 bis 17:30 Uhr: Nachnamen, die mit A-J beginnen
    27.11. von 10 bis 17:30 Uhr: Nachnamen, die mit K-Z beginnen
    ACHTUNG: Falls Ihr Kind bereits eine Tagesbetreuungseinrichtung der Stadtgemeinde Schwechat besucht, müssen Sie nicht zur Anmeldung in die Scheune kommen.

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Verspätete Anmeldungen können nur nach verfügbarem Platzkontingent berücksichtigt werden. Ein unterjähriger Einstieg ist nur bei vorhandenen Plätzen möglich. 

Falls Sie kurzfristig oder nach Beginn eines Kindergartenjahres einen Platz brauchen, wenden Sie sich an die Fachabteilung Kinderbetreuung unter +43 1 70108 305 oder abteilung1@schwechat.gv.at.

Tag der offenen Tür

Um sich ein genaueres Bild der Kindergärten machen zu können, besuchen Sie gerne den Tag der offenen Tür:

4.11.2025, 9 bis 11 Uhr:
Kindergarten Kledering
Kindergarten Europaplatz
Kindergarten Frauenfeld

5.11.2025, 9 bis 11 Uhr:
Kindergarten Mannswörth
Kindergarten Rannersdorf
Kindergarten Rannersdorf 2
Kindergarten Regenbogen

Telefonische Terminvereinbarung erbeten:
HPI Kindergarten Andreas Hofer-Platz
HPI Kindergarten Brendanihof
Kindergarten Malzstraße
TBE Zirkelweg (1,5 bis 6 Jahre)

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel des Kindes 
  • Meldezettel der Obsorgeberechtigten 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • E-Card des Kindes
  • eventuell vorhandene relevante ärztliche Befunde
  • Falls sich der Hauptwohnsitz noch nicht in Schwechat befindet, ist eine Kopie des Miet- bzw. Kaufvertrages der Wohnung bzw. des Hauses zu übermitteln, damit die Zuzugsabsicht ersichtlich ist.

Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt unter folgenden Zuteilungskriterien: 

  • ev. Geschwisterkinder, die bereits am gleichen Betreuungsstandort eine Einrichtung besuchen
  • Wohnnähe zum jeweiligen Kindergarten 
  • Alter des Kindes
  • wichtige persönliche Gründe, die in der Anmeldung vermerkt wurden 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 7 bis 17 Uhr.

Die Ferienzeiten sowie der 15.11. (Hl. Leopold) und 2.11. (Allerseelen) richten sich nach den offiziellen Schulferien.
Sommerferien: acht Wochen Ferienbetreuung (davon sechs Wochen im eigenen Haus, zwei Wochen institutionsübergreifende Ferienbetreuung)
Zusätzlich davon findet bei ausreichendem Bedarf in den Weihnachts-, Semester-, Osterferien sowie in der neunten Woche der Sommerferien eine institutionsübergreifende Ferienbetreuung statt.

Aktuelle Preise

Gemäß § 25 Abs. 2 des NÖ. Kindergartengesetzes 2006, hat der Kindergartenerhalter für die Erziehungs- und Betreuungszeit am Nachmittag einen Kostenbeitrag von den Eltern (Obsorgeberechtigten) einzuheben.

  • € 58,00 bis 40 Stunden (z.B. täglich bis 15.00 Uhr)
  • € 92,00 bis 60 Stunden (z.B. täglich bis 16.00 Uhr)
  • € 104,00 bis 80 Stunden (z.B. täglich bis 17.00 Uhr)

Ab 17 Uhr sind zusätzlich € 46,00 zu bezahlen.

Bei der Stadtgemeinde Schwechat kann um finanzielle Unterstützung zum Kostenbeitrag angesucht werden (allerdings gilt dies nicht rückwirkend). Dafür ist das Familiennettoeinkommen nachzuweisen. Ausgedruckte Formulare liegen im Kindergarten oder im Rathaus, Kinderbetreuung, auf.

Außerdem fallen folgenden Kosten an:

  • Spiel- und Beschäftigungsbeitrag pro Kind und Monat € 9,00
  • Essen pro Tag € 4,07

Kontakt

Telefon+43 1 70108 227
E-Mail-Adresseabteilung1@schwechat.gv.at