Im Schwechater Stadtzentrum gibt es eine gebührenpflichtige Kurzparkzone. An Werktagen ist für das Parken beim Parkscheinautomaten oder per Handy-Parken zu bezahlen.
Die maximal erlaubte Parkdauer beträgt 2 Stunden (120 Minuten) – außer am Hauptplatz (60 Minuten) und vor der Apotheke in der Wiener Straße (30 Minuten).
Wann & Wo
Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr, werktags
An Sonn- und Feiertagen ist keine Parkgebühr zu entrichten. An den Einkaufssamstagen vor Weihnachten sowie am 24. und 31. Dezember findet keine Überwachung statt.
Hier finden Sie die blaue Zone am digitalen Stadtplan. Für eine Übersicht über die blaue und grüne Zone können Sie den Stadtplan.pdf herunterladen (6.27 MB)
Gehbehinderte Fahrzeuglenker:innen, die ihren Ausweis (ausschließlich Ausweis gem. § 29b StVO) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges anbringen, sind von den Bestimmungen der Kurzparkzone dem Gesetz nach ausgenommen. Für die Dauer der Durchführung einer offensichtlichen Ladetätigkeit ist keine Parkgebühr zu entrichten.
½ Stunde - 0,80 Euro
1 Stunde - 1,60 Euro
1½ Stunden - 2,40 Euro
2 Stunden - 3,20 Euro
Mindestbetrag: 0,80 Euro
15 Minuten Gratis
Für kleine Erledigungen haben Sie die Möglichkeit ihr Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone 15 Minuten gratis abzustellen. Den „Gratisparkschein“ erhalten Sie beim Automaten.
Sie können aber auch den landesweit gültigen „Gratisparkschein“, der auch im Rathaus beim Bürgerservice erhältlich ist, verwenden. Achtung: Gratisparkzeit kann nicht mit bezahlter Parkzeit genutzt werden!
Mögliche Zahlungsmittel:
10 Cent - 20 Cent – 50 Cent – 1 Euro – 2 Euro – Münzen, Schwechater Parkwertmünze = ½ Stunde
ACHTUNG: Automaten wechseln nicht!
Bitte achten Sie nach dem Münzeinwurf beim Parkscheinautomat am Display auf das errechnete Parkzeitende und betätigen Sie erst dann die Belegsanforderungstaste (grün).
NFC-taugliche Parkscheinautomaten
Die neueren Parkscheinautomaten sind mit NFC (Nahfeldkommunikation)-Funktion ausgestattet. Mit einer NFC-tauglichen Karte (etwa Bankomatkarte) oder einem NFC-tauglichem Handy kann auf Kleingeld verzichtet werden.
Zusätzlich zum Münzeinwurf sind die neuen Automaten so ausgestattet, dass NFC-Module nur mehr angelegt werden müssen – schon gibt es einen Parkschein für die gewünschte Dauer.
Standorte
- Hauptplatz (alle 5 vorhandenen Automaten)
- Franz Schubert-Straße 1-3
- Himberger Straße 2-4
- Bruck-Hainburger Straße 2
- Sendnergasse 9
- Sendnergasse 18
- Bahngasse ggü. 12 (Dr. Bauer)
- Tiefenbachergasse 4
- Alanovaplatz 2
- Alanovaplatz ggü. 9 (Friedhofseingang)
- Wiener Straße 43
- Wiener Straße 27
- Wiener Straße 23b
- Wiener Straße 21
- Wiener Straße 10
Easypark
Easypark ist europaweiter Anbieter mit dem Vorteil mehrerer Bezahlmöglichkeiten wie zB. via Kreditkarte, Paypal oder Apple Pay.
Ein Klick in der App genügt, um den Parkvorgang zu starten, zu verlängern oder (vorzeitig) zu beenden. Auch Gratisparkscheine können gebucht werden.
Als europäischer Marktführer bietet EasyPark seine Dienste bereits in etwa 85 österreichischen Städten an und erweitert stetig sein Netzwerk. Mehr Informationen finden Sie unter www.easypark.at
Handyparken wird mit 1.10.2024 sein Service für einige Städte und Gemeinden einstellen, darunter auch Schwechat.
Weitere Infos gibt es unter www.handyparken.at/standorte/schwechat
Ausnahmebewilligung für Bewohner:innen der Kurzparkzone (gem. §45 Abs.4 StVO)
Es gibt zwei Bewohnerparkzonen:
- Schwechat Nordost
Sendnergasse, von der Kreuzung mit Wiener Straße/Bruck-Hainburger Straße bis zur Unterführung, Bahngasse, Ableidingergasse, Tiefenbachergasse, Pellergasse, Weglgasse, Anton Figdor-Weg und Schrödlgasse.
In dieser Zone berechtigt die Ausnahmebewilligung zum Parken in allen angeführten Straßenzügen. Hinweis: Bewohner:innen der Nordseite der Bruck-Hainburger Straße, vom Hauptplatz bis zur Möhringgasse, können ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für den Bereich Schwechat-Nordost beantragen. - Schwechat West
Wiener Straße, von der Kreuzung mit Hauptplatz/Sendnergasse bis zur Kreuzung Dreherstraße/Klederinger Straße, Alanovaplatz und Friedhofstraße.
In dieser Zone berechtigt die Ausnahmebewilligung zum Parken am Alanovaplatz und in der Friedhofstraße. Hinweis: Bewohner:innen der Häuser Brauhausstraße 2, 2a und 4 können ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für den Bereich Schwechat-West beantragen.
Mit der blauen Bewohnerparkkarte (Parkpickerl) kann in der Nähe des Wohnsitzes - je nachdem, ob am Alanovaplatz oder im Bahnviertel - geparkt werden und zusätzlich gilt diese Parkkarte auch für die Grüne Zone.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im entsprechenden Gebiet
- Antragsteller:in muss selbst Zulassungsbesitzer:in oder Leasingnehmer:in des Kraftwagens sein
- ein nachweisbares, persönliches Interesse in der Nähe des Wohnsitzes zu parken
(Hierzu darf kein freier Stellplatz in der „eigenen“ Wohnhausanlage zur Verfügung stehen bzw. auch nicht die Möglichkeit bestehen einen freien Stellplatz anzumieten.)
Wo stellen Sie den Antrag?
- entweder beim Bürgerservice im Rathaus
- direkt in der zuständigen Abteilung im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 229
- oder per Online-Antrag: Ausnahmebewilligung Kurzparker (auch am Smartphone)
Schnell und einfach, ohne Handysignatur möglich
Was brauchen Sie dazu?
- Zulassungsschein
- Falls Sie ein Fahrzeug verwenden, welches Ihnen vom Arbeitgeber auch zur Privatnutzung überlassen wird, benötigen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis sowie über die Überlassung des Kraftwagens zur Privatnutzung. Vorlage der Bestätigung
Was kostet die Ausnahmebewilligung?
Die Ausnahmebewilligung kostet jährlich EUR 100,00 dazu kommen noch EUR 14,30 an fester Gebühr für den Antrag bzw. wenn Sie den Antrag online stellen und mit Ihrer Handysignatur versehen, fallen nur EUR 8,60 anstatt der EUR 14,30 an. Die Verwaltungsabgabe ist bei jeder Variante in der Höhe von EUR 42,40 sofort fällig. Die Ausnahmegenehmigung kann für mindestens 1 Jahr bzw. maximal für 2 Jahre beantragt werden.
Für die Dauer der Reparatur eines KFZ können Sie diese Servicekarte (0.14 MB) für das Ersatzfahrzeug verwenden und in der Windschutzscheibe hinterlegen. Die Fachwerkstatt bestätigt auf dieser Servicekarte, dass sich Ihr Wagen in Reparatur befindet. Damit können Sie in jener Zone parken, in der die Parkkarte des eigenen KFZ gültig ist.
Kontakt Verkehrsangelegenheiten
Tel: 01 701 08 253 DW
Zimmer 227
Kontaktformular