Blaue Zone (Kurzparkzone)

Kurzparkzone

Im Schwechater Stadtzentrum gibt es eine gebührenpflichtige Kurzparkzone. An Werktagen ist für das Parken beim Parkscheinautomaten oder per Handy-Parken zu bezahlen.

Die maximal erlaubte Parkdauer beträgt 2 Stunden (120 Minuten) – außer am Hauptplatz (60 Minuten) und vor der Apotheke in der Wiener Straße (30 Minuten).

Wann & Wo

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr, werktags
An Sonn- und Feiertagen ist keine Parkgebühr zu entrichten.

Hier finden Sie die blaue Zone am digitalen Stadtplan. Für eine Übersicht über die blaue und grüne Zone können Sie den Stadtplan.pdf herunterladen (6.27 MB)

Gehbehinderte Fahrzeuglenker:innen, die ihren Ausweis (ausschließlich Ausweis gem. § 29b StVO) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges anbringen, sind von den Bestimmungen der Kurzparkzone dem Gesetz nach ausgenommen. Für die Dauer der Durchführung einer offensichtlichen Ladetätigkeit ist keine Parkgebühr zu entrichten.
 

Tarife

Parkscheinautomaten

Handyparken

Bewohnerparkkarte

Ausnahmebewilligung für Bewohner:innen der Kurzparkzone (gem. §45 Abs.4 StVO) 

Es gibt zwei Bewohnerparkzonen:

  • Schwechat Nordost 
    Sendnergasse, von der Kreuzung mit Wiener Straße/Bruck-Hainburger Straße bis zur Unterführung, Bahngasse, Ableidingergasse, Tiefenbachergasse, Pellergasse, Weglgasse, Anton Figdor-Weg und Schrödlgasse.
    In dieser Zone berechtigt die Ausnahmebewilligung zum Parken in allen angeführten Straßenzügen. Hinweis: Bewohner:innen der Nordseite der Bruck-Hainburger Straße, vom Hauptplatz bis zur Möhringgasse, können ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für den Bereich Schwechat-Nordost beantragen.
  • Schwechat West 
    Wiener Straße, von der Kreuzung mit Hauptplatz/Sendnergasse bis zur Kreuzung Dreherstraße/Klederinger Straße, Alanovaplatz und Friedhofstraße.
    In dieser Zone berechtigt die Ausnahmebewilligung zum Parken am Alanovaplatz und in der Friedhofstraße. Hinweis: Bewohner:innen der Häuser Brauhausstraße 2, 2a und 4 können ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für den Bereich Schwechat-West beantragen.

Mit der blauen Bewohnerparkkarte (Parkpickerl) kann in der Nähe des Wohnsitzes - je nachdem, ob am Alanovaplatz oder im Bahnviertel - geparkt werden und zusätzlich gilt diese Parkkarte auch für die Grüne Zone.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im entsprechenden Gebiet
  • Antragsteller:in muss selbst Zulassungsbesitzer:in oder Leasingnehmer:in des Kraftwagens sein 
  • ein nachweisbares, persönliches Interesse in der Nähe des Wohnsitzes zu parken
    (Hierzu darf kein freier Stellplatz in der „eigenen“ Wohnhausanlage zur Verfügung stehen bzw. auch nicht die Möglichkeit bestehen einen freien Stellplatz anzumieten.)

Wo stellen Sie den Antrag?

  • entweder beim Bürgerservice im Rathaus
  • direkt in der zuständigen Abteilung im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 229
  • oder per Online-Antrag: Ausnahmebewilligung Kurzparker (auch am Smartphone)
    Schnell und einfach, ohne Handysignatur möglich

Was brauchen Sie dazu?

  1. Zulassungsschein
  2. Falls Sie ein Fahrzeug verwenden, welches Ihnen vom Arbeitgeber auch zur Privatnutzung überlassen wird, benötigen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis sowie über die Überlassung des Kraftwagens zur Privatnutzung. Vorlage der Bestätigung

Was kostet die Ausnahmebewilligung? 
Die Ausnahmebewilligung kostet jährlich EUR 100,00 dazu kommen noch EUR 14,30 an fester Gebühr für den Antrag bzw. wenn Sie den Antrag online stellen und mit Ihrer Handysignatur versehen, fallen nur EUR 8,60 anstatt der EUR 14,30 an. Die Verwaltungsabgabe ist bei jeder Variante in der Höhe von EUR 38,10 sofort fällig. Die Ausnahmegenehmigung kann für mindestens 1 Jahr bzw. maximal für 2 Jahre beantragt werden.

Auto mit Parkkarte bei Reparatur 


Kontakt Verkehrsangelegenheiten
Tel: 01 701 08 253 DW
Zimmer 229
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