Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beabsichtigt die 21. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der Katastralgemeinde Schwechat.
Der Entwurf zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes und der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes werden in der Zeit vom 06.09.2023 bis einschließlich 18.10.2023 während der Amtsstunden, öffentlich im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 223, zur Einsichtnahme aufgelegt. (Ansprechperson ist Frau DI Hutter - Tel. Nr. 01/701 08-259). Darüber hinaus können beide Auflageexemplare sowie die dazugehörigen Plandarstellungen unter der Rubrik „Meine Stadt“ - „Bauen und Wohnen – Flächenwidmungs- und Bebauungsplan“ hier auf der Website der Stadtgemeinde Schwechat abgerufen werden.
Der derzeit rechtsgültige Flächenwidmungsplan als Teil des digitalen örtlichen Raumordnungsprogrammes wurde am 23. März 2006 vom Gemeinderat beschlossen und ist am 24. August 2006 in Rechtskraft erwachsen. Seither wurde der Flächenwidmungsplan insgesamt 19 Mal abgeändert. Im Zuge der 15. Änderung erfolgte zum ersten Mal eine Änderung der Plandarstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.
Unter Änderungspunkt 1 der gegenständlichen Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes erfolgt in der Katastralgemeinde Schwechat neben einer geringfügigen Abänderung der Widmungsabgrenzung zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem angrenzenden Bauland, die Umwidmung von Bauland-Kerngebiet-Handelseinrichtungen (BK-He) und Bauland-Kerngebiet (BK) in Bauland-Kerngebiet-nachhaltige Bebauung-Handelseinrichtungen (BKN-He) und Bauland-Kerngebiet-nachhaltige Bebauung (BKN) sowie die Festlegung einer maximalen Geschoßflächenzahl (GFZ) von 3,8.
Im Sinne der Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015, i.d.g.F. (§ 22, Abs. 1 Zi. 4), ist bei den gegenständlichen Umwidmungen der Änderungsanlass gegeben. Diese Widmungsänderungen stehen auch nicht im Widerspruch zum rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK).
Der derzeit rechtsgültige digitale Bebauungsplan wurde am 26. März 2012 vom Gemeinderat beschlossen und ist am 04. Juli 2012 in Rechtskraft erwachsen. Seither wurde der Bebauungsplan achtzehn Mal abgeändert.
Im Zuge der Änderungen der Flächenwidmung sind für den oben beschriebenen Punkt neben der Kenntlichmachung der geänderten Flächenwidmungen, die geringfügige Abänderung einer Straßenfluchtlinie; Änderung der gültigen Bebauungsbestimmungen; Änderung der Anbauverpflichtung; Geringfügige Verschiebung des Beginnes und des Endes einer Arkade sowie tlw. Abänderung der Breite notwendig.
Jedermann ist berechtigt innerhalb der Auflegungsfrist schriftliche Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abzugeben.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der/Die Verfasser(in) einer
Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine/ihre Anregung Berücksichtigung findet.
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