Vergabe von Wohnungen

Beispiel Wohnungsplan

©Stadtgemeinde Schwechat

Die Stadtgemeinde Schwechat vergibt gemeindeeigene Wohnungen sowie Wohnungen anderer Bauträger oder Genossenschaften, für die die Gemeinde das Vorschlagsrecht hat.

Folgende Grenze darf das Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten:
1 Person: € 40.000
2 Personen: € 60.000
für jede weitere Person ohne eigenes Einkommen: zusätzlich € 8.000 pro Jahr

Der Personenkreis, der als Wohnungswerber:innen vorgemerkt wird, setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Staatsbürger/innen der Mitgliedsländer der Europäischen Union, die in Schwechat seit mindestens zwei Jahren durchgehend den Hauptwohnsitz haben und das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  • Staatsbürger/innen der Mitgliedsländer der Europäischen Union, die in Schwechat seit mindestens vier Jahren durchgehend zweitgemeldet sind, bei Aufgabe der Erstmeldung und neuer Hauptmeldung in Schwechat, wodurch dokumentiert wird, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Schwechat verlegt wird.
  • Staatsbürger/innen der Mitgliedsländer der Europäischen Union, die von Schwechat weggezogen und mindestens vier Jahre durchgehend in Schwechat den Hauptwohnsitz gehabt haben, aber wieder rückwanderungswillig sind.
  • Staatsbürger:innen der Mitglieder der Europäischen Union, die in Schwechat länger als vier Jahre ihren aufrechten Arbeitsplatz haben und darüber eine entsprechende Bestätigung des Dienstgebers vorlegen.
  • Personen, die in Österreich wohnhaft sind und nicht Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, jedoch in Schwechat länger als sechs Jahre ihren aufrechten Arbeitsplatz durchgehend oder ihren Hauptwohnsitz durchgehend haben.
  • Personen, die in Österreich wohnhaft und nicht Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, die von Schwechat weggezogen und mindestens sechs Jahre durchgehend in Schwechat den Hauptwohnsitz gehabt haben, aber wieder rückwanderungswillig sind.

Für die Bewerbung um eine Wohnung ist es erforderlich, das dafür vorgesehene Formular auszufüllen. Das Einlangen des ausgefüllten Fragebogens samt der erforderlichen Beilagen ist maßgeblich für die Bearbeitung. Aufgrund des Einreichdatums, allfälliger Vorreihungen und allfälliger Rückreihungen wird ein fiktives Einreichdatum durch den Wohnungsausschuss ermittelt. Die sich daraus ergebende Reihung ist Grundlage für konkrete Vorschläge zur Vergabe von Wohnungen, wobei sich die Reihung dann verschiebt, wenn andere Wohnungswerber:innen mehr Vorreihungs- oder Rückreihungsgründe aufweisen.

Weiteres über den Bewerbungsvorgang und die Wohnungsvergabe finden Sie in den Richtlinien (0.3 MB)

Wenn Sie bereits auf der Vergabeliste vorgemerkt sind, haben Sie hier im Online-Portal für Wohnwerber:innen Zugang zu allen Informationen.

Formular Wohnungsansuchen

Das ausgefüllte Formular senden Sie am besten direkt an abteilung9@schwechat.gv.at 

Kontakt Wohnungsvergabe
Tel: 01 701 08 230 DW oder 268 DW
während der Parteiverkehrszeiten (Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, Di 8 bis 17 Uhr)
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