Vergabe von Reihenhäusern

Reihenhaus EBG

Diese Richtlinien gelten für die Vergabe sämtlicher Reihenhäuser, für die die Stadtgemeinde Schwechat das Vorschlagsrecht hat.

Der Personenkreis, der in Schwechat als Reihenhausbewerber:innen vorgemerkt wird, setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Staatsbürger:innen der Mitgliedsländer der Europäischen Union, die in Schwechat seit mindestens zwei Jahr durchgehend  den Hauptwohnsitz haben und volljährig i.S.d. § 21 ABGB sind.
  2. Staatsbürger:innen der Mitglieder der Europäischen Union, die in Schwechat länger als vier Jahre ihren aufrechten Arbeitsplatz durchgeh haben und darüber eine entsprechende Bestätigung des Dienstgebers vorlegen.
  3. Personen, die in Österreich wohnhaft sind und nicht Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, jedoch in Schwechat länger als sechs Jahre ihren aufrechten Arbeitsplatz durchgehend oder ihren Hauptwohnsitz durchgehend haben.


Für die Bewerbung um ein Reihenhaus ist es erforderlich, das dafür vorgesehene Formular auszufüllen. Das Einlangen des ausgefüllten Fragebogens samt der erforderlichen Beilagen ist maßgeblich für die Bearbeitung. Aufgrund des Einreichdatums, allfälliger Vorreihungen und allfälliger Rückreihungen wird ein fiktives Einreichdatum durch den Wohnungsausschuss ermittelt. Die sich daraus ergebende Reihung ist Grundlage für konkrete Vorschläge zur Vergabe von Reihenhäusern, wobei sich die Reihung dann verschiebt, wenn andere BewerberInnen mehr Vorreihungs- oder Rückreihungsgründe aufweisen.

Weiteres über den Bewerbungsvorgang und die Vergabe von Reihenhäusern finden Sie in den Richtlinien_Reihenhäusern(0.22 MB)

Wenn Sie bereits auf der Vergabeliste vorgemerkt sind, haben Sie hier im Online-Portal für Wohnwerber:innen Zugang zu allen Informationen.

Kontakt Wohnungs- und Reihenhausvergabe
Tel: 01 701 08 230 DW oder 268 DW
während der Parteiverkehrszeiten (Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, Di 8 bis 17 Uhr)
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