Um jungen Schwechater:innen den Umzug in ihre ersten eigenen vier Wände zu erleichtern, stellt die Stadtgemeinde kostengünstige Starterwohnungen zur Verfügung.
Folgende Kriterien sind Grundvoraussetzung für die Anmietung einer Starterwohnung:
- Alter zwischen 18 und 24 Jahren
- Noch nicht Hauptmieter oder Eigentümer einer Wohnung
- Einkommensgrenze für Einzelpersonen € 1.392,– netto pro Monat (€ 19.488,– pro Jahr)
- für einen 2-Personen-Haushalt max. € 2.088,– ( €29.232,– pro Jahr)
Eine Übersicht über alle Startwohnungen die derzeit frei sind, findet man auf dieser Plattform. Dazu müssen Sie sich zuerst als Wohnwerber:in registrieren um sich auf der Plattform einloggen zu können.
Kontakt Wohnungswesen
Telefon: +43 1 701 08 DW 230 od. DW 268
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