Startwohnungen

Starterwohnung (Stadtrat Beck begrüßt jungen Mieter)

Um jungen Schwechater:innen den Umzug in ihre ersten eigenen vier Wände zu erleichtern, stellt die Stadtgemeinde kostengünstige Starterwohnungen zur Verfügung.

Folgende Kriterien sind Grundvoraussetzung für die Anmietung einer Starterwohnung:

  • Alter zwischen 18 und 24 Jahren
  • Noch nicht Hauptmieter oder Eigentümer einer Wohnung
  • Einkommensgrenze für Einzelpersonen € 1.392,– netto pro Monat (€ 19.488,– pro Jahr)
  • für einen 2-Personen-Haushalt max. € 2.088,– ( €29.232,– pro Jahr)

Eine Übersicht über alle Startwohnungen die derzeit frei sind, findet man auf dieser Plattform. Dazu müssen Sie sich zuerst als Wohnwerber:in registrieren um sich auf der Plattform einloggen zu können. 


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Telefon: +43 1 701 08 DW 230 od. DW 268
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