Stadtwappen

Stadtwappen

Am 11. November 1921, drei Jahre nach dem Zusammenbruch der Monarchie, beantragte der Schwechater Gemeinderat die Erhebung zur Stadt und ersuchte ein Jahr danach, am 5. Dezember 1922, um die Verleihung eines neuen Stadtwappens. An dem von der Gemeinde eingesandten Entwurf kritisierte der zuständige Wappenzensor des Innenministeriums, Sektionschef Heinrich Seydl, „dass die Städte solche Prachtstücke, wie es die Wassermänner als Schildhalter sind, nicht führen dürften“. So baten die Schwechater das Innenministerium am 14. Dezember 1922 um die Einbeziehung der Wassermänner in das Schild. Dem Wunsch wurde entsprochen und die Schwechater erhielten am 12. April 1923 ihre neue Wappenurkunde, in der das neue Wappen folgendermaßen beschrieben war.

Ein blauer Schild, dessen Fußrand von einem grünen, mit Strauchwerk und Schilf bewachsenen Rasenboden, auf dem einander zugekehrt zwei bärtige Wassermänner stehen, durchzogen ist. Die Häupter und Lenden der Wassermänner sind von grünen Gewinden aus Wasserpflanzen umwunden. Die Männer halten in ihren Händen ein silberfarbenes Schildchen. In diesem erheben sich aus einem rasch dahinströmenden natürlichen Gewässer drei Pfeiler einer aus bräunlichen Steinquadern erbauten Brücke. Ein jeder dieser drei Brückenpfeiler trägt einen kleinen Turm mit einem Fenster, einem Spitzdach und einer rot-weiß-roten Windfahne. Das Dach des mittleren Turmes ist blau, die beiden anderen rot eingedeckt. Auf dem oberen Rande des von einer ornamentierten Bronzeeinfassung umgebenen Hauptschildes ruht eine silberne Mauerkrone mit fünf sichtbaren Zinnen.

In diesem Stadtwappen waren nun die Wassermänner integriert, die in den alten Darstellungen nur als Wappenhalter fungierten, dagegen waren alle Symbole der untergegangenen Monarchie entfernt worden. Durch die Kombination der Grundfarben des Herz- und Hauptschildes war auch das Weiß-Blau der Stadtfarben gegeben, welches seither die Schwechater Fahnen tragen.