Reisepass mit Chip

Reisepass

In Schwechat gibt es zwei Passämter: das Passamt der Stadtgemeinde Schwechat im Rathaus (Rathausplatz 9) sowie das Passamt in der Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft (Hauptplatz 4, Termine sind unter diesem LINK zu vereinbaren). 

Die folgende Information gilt ausschließlich für die Antragstellung beim Passamt der Stadtgemeinde Schwechat im Rathaus. 

Die Antragstellung ist mit Termin zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr und Dienstag zusätzlich bis 17.00 Uhr

Vereinbaren Sie online einen Termin für das Rathaus unter diesem LinkIkone

Sollten Sie keinen passenden Termin gefunden haben, haben Sie auch bei der Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft die Möglichkeit unter folgendem LINK einen Termin zu vereinbaren.

Der Termin dient der Abwicklung von EINEM Reisepass-Antrag

Verfahrensablauf
Beim Passamt der Stadtgemeinde Schwechat muss der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass wird Ihnen innerhalb von ca. einer Woche – ab Antragstellung – von der Österreichischen Staatsdruckerei per Rsb-Brief zugesandt.
Was muss ich mitbringen?

Formular Reisepass.pdf herunterladen (0.14 MB)


Reisepass für Minderjährige

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Was muss ich mitbringen?

Formular Reisepass Minderjährige.pdf herunterladen (0.48 MB)


Kontakt Passamt
Rathausplatz 9, Erdgeschoß, Zimmer 7,8 und 9

Bitte kontaktieren Sie uns in erster Linie hier per E-Mail.

Telefonisch erreichbar sind wir zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 12 bis 16 Uhr unter der Nummer +43 1 701 08 DW 212, DW 221, DW 236 und DW 319
Fax: 01 70 108-394