Die Stadtgemeinde Schwechat gibt bedeutende Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung der Grünen Zone bekannt. Im Zuge der laufenden Evaluierungen im Sinne der Bevölkerung, beschloss der Gemeinderat am 22. Februar eine signifikante Senkung der pauschalierten Parkabgabe sowie die Einführung einer parkabgabefreien Mittagszeit.
Günstigere Tarife
Ab dem 1. März 2024 werden die Tarife für die pauschalierte Parkabgabe in der Grünen Zone deutlich reduziert. Das Parkpickerl für ein Jahr kostet nun 60 Euro statt bisher 95 Euro, und für zwei Jahre fallen nur noch 95 Euro anstelle von 170 Euro an. Bereits geleistete Gebühren werden über die verlängerte Geltungsdauer des aktuellen Pickerls gutgeschrieben. Ein diesbezügliches Schreiben an die Betroffenen wird vorbereitet.
Zusätzlich wird zwischen 12 und 14 Uhr eine parkabgabefreie Zeit eingeführt, um das Parken während der Mittagszeit zu vereinfachen. Diese Regelung trägt den Bedürfnissen der lokalen Wirtschaft und der Bevölkerung Rechnung und unterstützt das lokale Gewerbe durch erleichterten Zugang in der Mittagspause.
Digitale Parkkarten
Die Stadtgemeinde Schwechat setzt weiterhin auf die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung. Seit März 2023 erfolgt die Kontrolle der Parkberechtigung digital über das Autokennzeichen, was das System effizienter und nutzerfreundlicher macht.
Starkes Zeichen für Bürgerfreundlichkeit
Stadtrat für Verkehr, Walter Schaffer, betrachtet die Neuerungen als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität in Schwechat: „Mit den neuen Tarifen und der Mittagspause setzen wir ein starkes Zeichen für eine moderne und bürgerfreundliche Stadt. Diese Maßnahmen zeigen unser Engagement für eine nachhaltige Mobilität und für die Bedürfnisse unserer Bürger:innen.“
Über die Grüne Zone
Die Grüne Zone in Schwechat dient der effizienten Parkraumbewirtschaftung und erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der blauen Kurzparkzone im Zentrum. Sie gilt von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (nun neu mit einer Mittagspause von 12-14 Uhr) und Samstag von 8 bis 12 Uhr, wobei an Sonn- und Feiertagen keine Parkgebühr zu entrichten ist.