Park & Ride am Bahnhof

Park & Ride

Bei Benutzung der Park&Ride-Anlage am Bahnhof Schwechat brauchen Sie eine Parkuhr, die Datum und Uhrzeit anzeigt. Im „Notfall“ wird auch ein handgeschriebener Zettel akzeptiert.

Diese Regelung wurde getroffen, weil es lange das Problem gab, dass Flugreisende die Parkplätze blockierten um sich die Parkgebühren am Flughafen zu ersparen.

Deshalb wurde die maximale Parkdauer mit 24 Stunden begrenzt, damit den PendlerInnen mehr Parkplätze zur Verfügung stehen. Lediglich ein kleinerer Abschnitt des Park&Ride-Parkplatzes (15 Stellplätze) soll für Bahnkunden, welche mehr als 24 Stunden mit der Bahn unterwegs sind, reserviert werden. Die Parkuhren sind im Bürgerservice des Rathauses erhältlich.

Die Nutzungsbedingungen lauten:

  • Unentgeltliche Benützung bis auf Widerruf nur zum Abstellen von zum Verkehr zugelassenen KFZ und Fahrrädern und nur zum Zwecke der Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet für maximal 24 Stunden. Bei Abstellen des KFZ ist mittels Parkuhr sichtbar Datum und Uhrzeit hinter der Windschutzscheibe anzuzeigen.
  • Im rotorange markierten Bereich für Wochenpendler ist das Abstellen von KFZ über 24 Stunden mit einer von der Stadtgemeinde Schwechat ausgestellter Berechtigungskarte anzuzeigen.
  • Bei Erstbenutzung der Anlage ohne Parkuhr kann diese durch einen handgeschriebenen Zettel mit Datum und Uhrzeit ersetzt werden.
  • Für Kontrollzwecke ist der gültige Fahrschein bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten.
  • Bei Überschreitung der maximal zulässigen Abstelldauer oder Fehlen der entsprechenden Berechtigung (Fahrschein, Parkuhr, Berechtigungskarte) wird ein Entgelt von € 50,- für den ersten Tag und zusätzlich ein Entgelt von € 10,- für jeden weiteren Tag fällig.
  • Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  • Im Bereich der gesamten Anlage gilt die StVO.
  • Keine Haftung für Fahrzeuge (auch für Schäden durch Emissionen aus ordentlichem Bahnbetrieb, wie z B Bügelabrieb, Bremsstaub und Staubentwicklung).
  • Betrieb der Park&Ride-Anlage durch die Stadtgemeinde Schwechat 

Zur Überwachung der Einhaltung der geänderten Nutzungsbedingungen des Park&Ride Parkplatzes wurde die Firma G4S Secure Solutions AG (Group4) beauftragt. Anfragen betreffend ausgestellter Entgeltvorschreibungen richten Sie daher bitte ausschließlich an die Firma G4S Secure Solutions AG (Group 4) unter der Telefonnummer 05 03 150 - 2511  zu den Bürozeiten - Montag bis Donnerstag (werktags) 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

Kontakt Verkehrsangelegenheiten
Tel: 01 701 08 253 DW
Zimmer 229
Kontaktformular