Nächtigungstaxe - Tourismusabgabe

Reception

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Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Es handelt sich dabei um eine Selbstberechnungsabgabe. Auch die Vermietung von privaten Wohnungen bzw. Zimmern auf Online-Plattformen ist abgabepflichtig.

Abgabenpflichtiger ist der Gast
Besteuerungsgegenstand ist die Nächtigung, ganz egal, ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Beherbergung (z.B. Nächtigung als Gewinn) handelt. Zu bezahlen ist die Abgabe vom Gast. Eine Gästeunterkunft ist die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehende Unterkunft, die zum vorübergehenden Aufenthalt von Gästen bestimmt ist. Unter einem vorübergehenden Aufenthalt wird ein ununterbrochener Aufenthalt bis zu zwei Monaten verstanden. Einhebungspflichtiger ist der Unterkunftgeber.

Der Unterkunftgeber ist zur ordnungsgemäßen Einhebung und Abfuhr verpflichtet, er wird mit der Entrichtung der Nächtigungstaxe des Gastes Schuldner und haftet für die Entrichtung und Abfuhr der Nächtigungstaxe.

Informationsblätter über die Nächtigungstaxe sowie die Änderung ab 2024.

Vermietung von privatem Wohnraum für touristische Zwecke
Auf Grund einer Änderung des NÖ Tourismusgesetzes ist ab 1. Jänner 2017 nunmehr auch die entgeltliche Überlassung sonstiger Privatunterkünfte bzw. Zimmer zu touristischen Zwecken von der Pflicht zur Zahlung der Nächtigungstaxe sowie der Meldepflicht an die Stadtgemeinde Schwechat umfasst.
Damit soll gewährleistet sein, dass zukünftig auch private Zimmer, Wohnungen oder Häuser, die auf diversen Onlineplattformen (z.B. Airbnb, Wimdu, etc.) zur Vermietung angeboten werden, steuerlich und statistisch erfasst werden.
Bereits die Registrierung bei einem Online-Dienstanbieter mit der Absicht, Personen im Rahmen einer entgeltlichen Überlassung von Wohnraum zu beherbergen, löst die Verpflichtung aus, sich binnen drei Tagen ab erfolgter Registrierung schriftlich bei der Gemeinde anzumelden.
Nach erfolgter Anmeldung bei der Stadtgemeinde Schwechat erhalten Sie alle erforderlichen Informationen sowie die notwendigen Formulare für die Begleichung der Nächtigungstaxe bzw. für die Meldung der Tourismusstatistik.

Informationsblatt "Vermieten von Wohnraum für touristische Zwecke"

Information zur Tourismusstatistik

Die ausgefüllte Abgabenerklärung (siehe unten) über die Nächtigungstaxe schicken Sie bitte an s.faelbl-holzapfel@schwechat.gv.at

Kontakt
Fachbereich Abgabenwesen
Tel: 01 701 08 302 DW

Nächtigungstaxe Abgabenerklärung 2023
Nächtigungstaxe Abgabenerklärung ab 2024

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