Was sind die Voraussetzungen für die Anmeldung beim Schwechater Seniorenzentrum?
1. Wohnung
- Hauptwohnsitz während der letzten beiden Jahre in Schwechat
- Vollendetes 60. Lebensjahr
- Personen, die aufgrund eines Bescheides des Sozialversicherungsträgers berufsunfähig sind, können auch vor dem vollendeten 60. Lebensjahr aufgenommen werden.
- Bei Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen bzw. mehrfachen Behinderung einer Betreuung in einer speziellen Einrichtung bedürfen, ist eine Aufnahme im Seniorenzentrum nicht möglich.
- Bei einem erhöhten Pflegebedarf, der aus fachlicher Sicht (Leitung, Hausärztin) eine Aufnahme auf die Betreuungsstation erfordern würde, ist eine Anmeldung für eine Wohnung nicht möglich.
Zur Vorsorge wird eine rechtzeitige Anmeldung/Vormerkung für eine Wohnung dringend empfohlen und ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Bei der Reihenfolge der Vergabe von Wohnungen wird vorrangig das Datum der Vormerkung berücksichtigt. Eine Übersiedlung ins Seniorenzentrum OHNE vorangegangene Vormerkung ist nicht möglich.
2. Betreuungsstation
- Hauptwohnsitz während der letzten beiden Jahre in Schwechat oder vor der Aufnahme in eine andere Senioreneinrichtung zweijähriger Hauptwohnsitz in Schwechat
- Vollendetes 60. Lebensjahr
- Personen, die aufgrund eines Bescheides des Sozialversicherungsträgers berufsunfähig sind, können auch vor dem vollendeten 60. Lebensjahr aufgenommen werden.
- Bei Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen bzw. mehrfachen Behinderung einer Betreuung in einer speziellen Einrichtung bedürfen, ist eine Aufnahme im Seniorenzentrum nicht möglich.
- Ob eine den medizinischen und pflegerischen Anforderungen entsprechende Betreuung und somit eine Aufnahme auf die Betreuungsstation möglich ist, entscheidet die fachliche Leitung und die für das Seniorenzentrum zuständige Hausärztin.
- Antragsformulare für ein NÖ Landespflegeheim sind im Seniorenzentrum nicht gültig (kein Vertrag mit dem Land NÖ)
3. Tagesbetreuung im Tageszentrum
- Vollendetes 60. Lebensjahr
- Personen, die aufgrund eines Bescheides des Sozialversicherungsträgers berufsunfähig sind, können auch vor dem vollendeten 60. Lebensjahr aufgenommen werden.
- Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen bzw. mehrfachen Behinderung einer Betreuung in einer speziellen Einrichtung bedürfen, können im Tageszentrum nicht betreut werden.
- Wohnsitz in Schwechat ist nicht erforderlich.
- Ob der Besuch im Tageszentrum möglich ist, wird nach einem Erstgespräch mit der Sozialarbeiterin in Zusammenarbeit mit der fachlichen Leitung entschieden.
Anmeldungen für Wohnungen, Betreuungsstation und Tageszentrum werden von der Sozialarbeiterin in der Verwaltung des Seniorenzentrums entgegengenommen.
Kontakt Seniorenzentrum
Altkettenhoferstraße 5
Tel: 01 706 35 05 901 oder 903
Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr, Freitag: 9 bis 14 Uhr
Kontaktformular
Seniorenzentrum Infofolder.pdf herunterladen (0.68 MB)
Formular zur Vormerkung/Anmeldung im Seniorenzentrum