Anmeldung

Eingang Musikschule

Anmeldung

Eine unverbindliche Voranmeldung können Sie mit diesem Formular durchführen. Falls Sie sich rechtzeitig vorangemeldet haben (bis 15. Juli, für das folgende Musikschul-Jahr), melden wir uns bis Ende August wegen Ihrem Platz. Falls Sie nicht kontaktiert werden, haben Sie einen Platz auf der Warteliste erhalten und hören von uns, sobald ein Platz frei wird.

Hier anmelden

Antrag auf Ermäßigung

Für Schüler:innen kann das Schulgeld, abhängig vom Familieneinkommen, bis zu 50% ermäßigt werden. 
Einreichfrist: 30. September (bitte erst nach der Schnupperstunde im September beantragen, wenn man einen fixen Platz hat).

Online Formular Ermäßigung

Ermäßigung PDF

Weitere Ermäßigungen sowie generelle Information zum Schulgeld finden Sie hier.

Voraussetzungen für die Förderung der Stadtgemeinde Schwechat

  • Hauptwohnsitz in Schwechat (Mindestens ein Jahr)
  • Das monatliche Nettofamilieneinkommen übersteigt nicht gewisse Richtsätze.
    Es gelten folgende Einkommensgrenzen:
    • Einpersonenhaushalt: € 1.392
    • 1 Erwachsener + 1 Kind: € 1.810
    • 1 Erwachsener + 2 Kinder: € 2.227
    • 1 Erwachsener + 3 Kinder: € 2.645
    • 2 Erwachsene: € 2.088
    • 2 Erwachsene + 1 Kind: € 2.506
    • 2 Erwachsene + 2 Kinder: € 2.923
    • 2 Erwachsene + 3 Kinder: € 3.341

      Stand: September 2023

Zum Familieneinkommen zählen z.B.: sämtliche Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit, Renten, Pensionen, Alimente, Arbeitslosen-, Notstands- und Sondernotstandsunterstützung, Karenzgeld, Lehrlingsentschädigungen uvm.
Anrechenfreie Einkommen sind beispielsweise die Familienbeihilfe uvm. Alle Informationen zu den Einkommen bzw. zu anrechenfreien Einkommen finden Sie hier.

Abmeldung vom Unterricht

Die Abmeldung ist nur zu Schulschluss möglich. Bitte geben Sie uns schriftlich bis spätestens Ende Mai Bescheid (zum Formular). Wird die Frist nicht eingehalten und die Abmeldung erfolgt in den Sommermonaten, muss leider der September noch verrechnet werden.
Der Austritt während des Schuljahres bzw. eine temporäre Befreiung kann auch in begründeten Fällen (z.B. schwere Krankheit, Wohnortwechsel u. ä.) gewährt werden. Hier ist ebenfalls ein schriftliches Ansuchen erforderlich.

Formular Abmeldung


Joseph Eybler Musikschule

Hauptplatz 6
2320 Schwechat
musikschule@schwechat.gv.at

Sekretariat: Patricia Ottahal
Rathaus/Zimmer 116
Tel: +43 1 70 108 261
Mo -Do: 08:00 – 16: 00 Uhr
Fr: 08:00 – 12: 00 Uhr

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