Kommunalsteuer

Geldbörse

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Die Kommunalsteuer betrifft alle Unternehmen, die DienstnehmerInnen in einer im Gemeindegebiet Schwechat gelegenen Betriebsstätte beschäftigen. Das Gebiet beinhaltet Schwechat, Rannersdorf, Mannswörth, Kledering, das OMV-Gelände, das PCD-Gelände und den Flughafen Wien.

Formular Kommunalsteueranmeldung

Die Kommunalsteuer beträgt 3% von der Bemessungsgrundlage (= Arbeitslöhne der DienstnehmerInnen), sie ist monatlich zu entrichten und einmal im Jahr zu erklären. Fälligkeit für die monatliche Zahlung ist der 15. des Folgemonats (z.B. die Kommunalsteuer für Jänner ist fällig am 15. Februar). Fälligkeit zur Einreichung der Jahreserklärung ist der 31.3. des Folgejahres (z.B. die Jahreserklärung 2012 ist fällig am 31.3.2013).

ACHTUNG! Wenn eine Betriebsstätte während des Kalenderjahres geschlossen wird, ist die Jahreserklärung binnen einem Monat nach Schließung der Betriebsstätte fällig. (z. B.: Betriebsstättenschließung erfolgt am 20. Oktober: Fälligkeit für die Einbringung der Jahreserklärung ist der 20.November des gleichen Jahres). Auch eventuelle Restzahlungen sind bis zu diesem Termin zu entrichten.

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Fachbereich Abgabenwesen
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