Kanal-und Wassergebühren

Wasserhahn

Es fallen Gebühren an für den Bezug von Wasser, die Benützung des Kanals sowie für den Anschluss an das Wasser- und Kanalnetz falls dieser noch nicht gegeben ist.

Wasserbezugsgebühr
Der Wassermesser wird einmal jährlich (September, Oktober) mittels Funk- oder durch Selbstablesung (Ablesekarte) abgelesen und der Verbrauch in Kubikmeter im Februar des Folgejahres mit den geleisteten Teilzahlungen abgerechnet. Aufgrund des letztjährlichen Wasserverbrauches werden Teilbeträge mit Fälligkeit 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. vorgeschrieben.

Der Preis für einen Kubikmeter Wasser beträgt derzeit € 1,73 zuzüglich 10% Mwst. und die jährliche Bereitstellungsgebühr € 1,80 zuzüglich 10% Mwst. pro Verrechnungsgröße des Wasserzählers. Statistisch gesehen verbraucht eine 4-köpfige Familie ca. 220 Kubikmeter im Jahr.

Kanalbenützungsgebühr
Für die Benützung der Kanalanlage wird eine jährliche Kanalbenützungsgebühr festgesetzt. Diese Gebühr wird in vier Teilbeträgen mit Fälligkeit 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. vorgeschrieben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe der angeschlossenen Objekte. Einheitssatz Kanalbenützungsgebühr € 2,65/m² zuzüglich 10% MWST Berechnungsfläche. Bei Regenwasseranschluss erhöht sich der Einheitssatz um 10%.

Wasser- und Kanalanschlussabgabe
Die Herstellung eines Wasser- und Kanalanschlusses ist schriftlich beim Stadtamt Schwechat zu beantragen. Wird eine Liegenschaft im Zuge eines Bauvorhabens neu angeschlossen, so werden nach Einlangen der Fertigstellungsanzeige die einmaligen Anschlussabgaben vorgeschrieben. Die Höhe der Abgaben richten sich nach der Größe des Bauvorhabens.

Wasser- und Kanalanschluss- Ergänzungsabgabe
Sie errichten auf einer bereits angeschlossenen Liegenschaft Zu- Um- oder Neubauten. Nach Abschluss des Bauvorhabens und Einlangen der Fertigstellungsanzeige können einmalige Ergänzungsabgaben für die neuen Flächen entstehen. Dabei werden natürlich bisher geleistete Zahlungen berücksichtigt.

 

Formulare

Antrag zum Herstellen eines Kanalanschlusses

Antrag zum Herstellen eines Wasseranschlusses

Wasserzählerablesung
 

Kontakt
Fachbereich Gebührenwesen
Tel: 701 08 281 DW
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