Wer ab 1.6.2023 einen Hund erwirbt und anmeldet, der benötigt einen NÖ Hundepass (unabhängig davon ob er/sie bereits Hunde besitzt oder besessen hat). Die Schulung (allgemeine Sachkunde) wird einmalig durchgeführt und ist dann für alle zukünftigen Hunde dieser Person gültig.
Hundehalter und Hundehalterinnen von Hunden nach § 2 und § 3 müssen nach wie vor (wie bisher) die erweiterte Sachkunde vorweisen.
Allgemeine Sachkunde (3 Stunden):
- Eine einstündige Information durch eine/n Tierarzt/-ärztin
(Gesundheit von Hunden inkl. richtiger Haltung und Pflege, Auswirkung von Krankheiten auf das Sozialverhalten von Hunden) - Eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person
(der Hund als soziales Lebewesen, Mensch-Hund-Beziehung, Wesen und Verhalten von Hunden inkl. Lernverhalten, die Sprache des Hundes, Stress und Maßnahmen zur Stressvermeidung, Angst- und Aggressionsverhalten sowie Vermeidung, Gehorsam)
Über die erfolgte Information ist jeweils eine Bestätigung („NÖ Hundepass“) auszustellen.