Gebrauchsabgabe

Hauptplatz Schwechat

©stadtgemeinde

Diese Abgabe wird für die Benützung öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes erhoben (volkstümlich: Luftsteuer).

Der Gemeinderat hat in seiner 374. Sitzung am 07.05.2012 folgende Änderung über die Einhebung einer Gebrauchsabgabe beschlossen:
Tarif 3: „Für Warenausräumungen und Warenaushängungen und für die Aufstellung von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen“ und Tarif 12: „Für Ständer zu wirtschaftlichen Werbezwecken und Ankündigungen“ werden aus der Besteuerung herausgenommen. Diese Änderung ist mit 01.06.2012 in Kraft getreten.
 

Die Gebrauchserlaubnis wird von der Abteilung 8 "Baubehörde" nach Antragstellung bescheidmäßig abgehandelt, wobei der rechtskräftige Bescheid in der Abteilung 6 "Finanzen" verbucht und dem Abgabepflichtigen ein Zahlschein über den Jahresbetrag rechtzeitig vor der Fälligkeit am 31.3. zugesendet wird. Die Zusendung des Zahlscheines ist hier als Serviceleistung der Gemeinde am Abgabepflichtigen zu sehen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu, denn die Vorschreibung erfolgte bereits mit dem Bescheid.

Kontakt
Abteilung 8
Tel: 01 701 08 256 DW
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