Was genau wird gefördert?
Investitionskostenzuschuss für Wärmepumpenanlagen: Wenn Sie sich entscheiden, von einem fossilen Heizsystem auf eine Wärmepumpenanlage umzusteigen, die für Heizung und Warmwasserbereitung eingesetzt wird, können Sie von einem attraktiven Zuschuss profitieren. Die Wärmepumpe muss dabei eine Leistungskennzahl (COP) von mindestens 3,0 gemäß EN 255 Teil 3 aufweisen. Sie erhalten einen Zuschuss von 10% der Investitionskosten, bis zu einem maximalen Betrag von € 600.
Der Umstieg auf Wärmepumpentechnologie bietet nicht nur finanzielle Vorteile durch unsere Förderung, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit zum Klimaschutz. Zögern Sie nicht und nutzen Sie diese Gelegenheit, um sowohl der Umwelt als auch Ihrem Geldbeutel etwas Gutes zu tun. Bei Fragen zur Förderung oder technischen Details stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Machen Sie den ersten Schritt in eine grünere Zukunft!
Antragsformular
Förderrichtlinien
Kontakt:
DI Stefan Rohrer
Telefon: 01/701 08 237
Email: s.rohrer@schwechat.gv.at