Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung

Solaranlage mit Wasserespeicher

©Canva

Welche Solaranlagen werden gefördert?

Es gibt zwei Arten von Anlagen, die von dieser Förderung abgedeckt werden:

  1. Warmwasserbereitung: Hierfür ist eine Solaranlage mit einer Kollektorfläche von mindestens 4 m² und einem Speicher von mindestens 300 Litern erforderlich. Der maximale Zuschuss für solche Anlagen beträgt € 400, bzw. 10% der Investitionskosten.

  2. Warmwasserbereitung und Zusatzheizung: Für diese Kategorie benötigen Sie eine Anlage mit mindestens 15 m² Kollektorfläche und einem Speicher von ebenfalls mindestens 300 Litern. Der maximale Zuschuss hierfür beträgt € 600, bzw. 10% der Investitionskosten.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beheizung von Schwimmbädern durch diese Solaranlagen von der Förderung ausgenommen ist.

Wir hoffen, dass diese Förderung dazu beiträgt, den Einsatz von Solaranlagen in unserer Gemeinde zu erhöhen und gleichzeitig unsere Umweltbelastung zu verringern. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sowohl Energie zu sparen als auch zum Schutz unseres Planeten beizutragen!

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Antragsformular

Förderrichtlinien

Kontakt:
DI Stefan Rohrer
Telefon: 01/701 08 237
Email: s.rohrer@schwechat.gv.at