Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

©Canva

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  1. Investitionskostenzuschuss für Photovoltaikanlagen: Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen, die mit einem Gebäude verbunden sind, erhalten Sie einen Zuschuss von € 100 pro installiertem Kilowattpeak (kWp). Die geförderte Anlagengröße liegt dabei zwischen mindestens 2 kWp und maximal 7 kWp.

  2. Investitionskostenzuschuss für Batteriespeicher: Wenn Sie zusätzlich zur Photovoltaikanlage einen Batteriespeicher mit einer Mindestkapazität von 5 kWh installieren - egal, ob in Verbindung mit einer neuen oder bereits bestehenden PV-Anlage - erhalten Sie einen Zuschuss von 10% der Investitionskosten, bis zu einem maximalen Betrag von € 300.

Mit dieser Förderung möchten wir einen Beitrag zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in unserer Stadt leisten und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die sich für eine umweltfreundlichere Energiegewinnung entscheiden. Nutzen Sie diese Chance, in die Zukunft der Energie zu investieren und gleichzeitig von attraktiven Förderungen zu profitieren! Bei Fragen oder weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Grafische Benutzeroberfläche, Anwendung


Antragsformular

Förderrichtlinien


Kontakt:
DI Stefan Rohrer
Telefon: 01/701 08 237
Email: s.rohrer@schwechat.gv.at