Förderung für thermische Generalsanierung

Förderung für thermische Generalsanierung

©Canva

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Der Schwerpunkt dieser Förderung liegt auf der Verbesserung der Energiekennzahl des Gebäudes. Konkret bedeutet das: Eine Reduzierung der Energiekennzahl (EKZ) um mindestens 50% gegenüber dem ursprünglichen Wert oder ein Wert von unter 70 kWh/m² pro Jahr. Als Gegenleistung erhalten Sie einen Zuschuss von 10% der anfallenden Investitionskosten, bis zu einem maximalen Betrag von € 700.

Wie weise ich die Verbesserung nach?

Der Nachweis über die Energiekennzahlverbesserung erfolgt durch die Vorlage eines Energieausweises. Dieser Ausweis muss von einer dazu berechtigten Person ausgestellt werden und gemäß der Energiekennzahlberechnung für die NÖ Landesförderung erfolgen.

Es ist uns wichtig, unsere Stadt nachhaltig zu gestalten und unseren Bürgerinnen und Bürgern dabei zu helfen, ihre Immobilien energieeffizient zu modernisieren. Wenn Sie Fragen zu dieser Förderung oder den genauen Anforderungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!

Text, Tabelle


Antragsformular

Förderrichtlinien


Kontakt:
DI Stefan Rohrer
Telefon: 01/701 08 237
Email: s.rohrer@schwechat.gv.at