Was wird gefördert?
Die nachträgliche Wärmedämmung wird als Einzelmaßnahme an Altbauten unterstützt. Wichtig dabei ist, dass für diese Bauten bisher keine Förderung im Rahmen einer Gesamtsanierung durch das Land beantragt wurde. Die genauen Voraussetzungen und Werte, die nach der Sanierung erreicht werden sollen, können Sie der unteren Tabelle entnehmen.
Wie wird der U-Wert bestimmt?
Der U-Wert, auch als Dämmwert bekannt, gibt an, wie gut ein Bauteil gedämmt ist. Er muss von einer dafür befugten Person, zum Beispiel einem Energieberater, berechnet und dokumentiert werden. Wenn Sie Beratung diesbezüglich benötigen, bietet die Energieberatung NÖ unter der Telefonnummer 02742/22144 kostenlose Beratungen an. Auch Baumeister, Ziviltechniker und andere Fachpersonen können Ihnen bei der Bestimmung des U-Werts helfen.
Nachweis der durchgeführten Maßnahmen
Bitte beachten Sie, dass alle durchgeführten Maßnahmen durch Originalrechnungen nachzuweisen sind. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die Sanierungsarbeiten den geforderten Standards entsprechen.
Wir hoffen, mit dieser Förderung einen Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz in unserer Stadt zu leisten. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Antragsformular
Förderrichtlinien
Kontakt:
DI Stefan Rohrer
Telefon: 01/701 08 237
Email: s.rohrer@schwechat.gv.at