Im Rahmen dieser Aktion gibt es von Montag bis Sonntag, inklusive aller Feiertage, eine Mittagsmahlzeit. Neben Normalmenüs können auch fleischlose Kost und Diätmenüs zugestellt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Schwechater:innen, die
- sich infolge ihres Alters oder Gebrechens eine Mahlzeit nicht selbst zubereiten können,
- weder Haushaltsangehörige noch Nachbarn haben, die ihnen eine Mahlzeit zubereiten oder
- denen es aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage oder ihres körperlichen Zustandes nicht möglich ist, sich eine Mahlzeit zu besorgen.
Die Teilnehmer:innen an der Aktion müssen die Kosten für das Essen wöchentlich im Voraus bezahlen. Die Zustellkosten trägt die Stadtgemeinde Schwechat.
Kontakt Stadtamtsdirektion – Gesundheit und Soziales
Mo-Fr 08 – 12 Uhr
Tel.: 0664 889 509 48