Einsichtnahme in die Wählerevidenz

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Alle wahlberechtigten Personen sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde, in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst.

Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der Wählerevidenz das aktuelle Wählerverzeichnis erstellt. In einem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum haben sie nun die Möglichkeit, bei Unstimmigkeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Den Einsichtszeitraum sowie ob Unstimmigkeiten sein könnten, entnehmen sie von den Hauskundmachungen, die vor jeder Wahl an den jeweiligen Objekten angebracht werden.

Die Wählerevidenzen umfassen nachstehend angeführten Personenkreis:

  • In der Bundeswählerevidenz sind österreichische StaatsbürgerInnen in der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes eingetragen. Österreichische StaatsbürgerInnen (AuslandsösterreicherInnen) die keinen Wohnsitz in Österreich mehr haben, müssen einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen. Zum Online-Formular
  • In der Europawählerevidenz sind österreichische StaatsbürgerInnen in der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes eingetragen. Nicht österreichische EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen. Zum Online-Formular
  • In der Landeswählerevidenz darf eine Person ebenfalls nur einmal eingetragen sein. Eine Eintragung in Niederösterreich ist aber auch dann möglich, wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland hat. Ebenfalls ist über Antrag eine Eintragung in die Landeswählerevidenz für AuslandsniederösterreicherInnen möglich. Sie können somit für die Dauer von 10 Jahren nach Verzug ins Ausland an den Landtagswahlen teilnehmen. Zum Online-Formular
  • In der Gemeindewählerevidenz sind alle Personen eingetragen, die einen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde haben. Ebenso sind alle EU-BürgerInnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz automatisch in der Gemeindewählerevidenz eingetragen.

Kontakt
Rückfragen unter der Telefonnummer 01 / 701 08 / DW 212, 221, 236 oder DW 319.