Heirat/Eingetragene Partnerschaft

Trauungssaal im Rathaus

©Stadtgemeinde Schwechat

Alle notwendigen Formalitäten sowie mögliche Orte für den besonderen Anlass

Für die Anmeldung ist jenes Standesamt zuständig, wo die Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft durchgeführt wird.

Antrag stellen

Die Antragstellung (Aufnahme der Niederschrift) kann frühestens ein halbes Jahr vor Eheschließung/Eingetragener Partnerschaft beim Standesamt gestellt werden. Dazu ist ein Termin zu vereinbaren. 

Es sind beide Partner erforderlich und folgende Originaldokumente müssen mitgebracht werden (gilt für österreichische StaatsbürgerInnen):

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
  • wenn vorhanden: Nachweis über akademischen Grad

bei Vorehe(n)

  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen oder Eingetragener Partnerschaften
  • Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen oder Eingetragener Partnerschaften (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde)

gemeinsames Kind

  • Geburtsurkunde
  • Anerkenntnis der Vaterschaft

Kinder aus früheren Ehe(n), wenn sich der Familienname nach der Eheschließung ändern soll

  • Geburtsurkunde

Bei Personen mit fremder Staatsangehörigkeit oder Minderjährigen bitten wir um vorherige telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Schwechat.

Ort festlegen

Ihre Hochzeit kann im Trauungssaal des Rathauses, zu nachstehenden Tagen und Uhrzeiten, stattfinden oder Sie planen Ihren Hochzeitstag individuell. Hier können Sie zwischen verschiedenen Örtlichkeiten mit unterschiedlichem Ambiente wählen. Der Trauungssaal im Rathaus bietet Platz für 20 Gäste (das Brautpaar + 2 Trauzeugen sind in den 20 Gästen nicht eingerechnet). 

  • Rathaus, Standesamt
    An folgenden Tagen und Uhrzeiten werden Hochzeiten im Rathaus durchgeführt: Mittwoch und Donnerstag: 13:30 Uhr, 14:00 Uhr und 14:30 Uhr, Freitag: 9:00 Uhr, 9:30 Uhr, 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr und um 11:30 Uhr
  • Sonderhochzeiten
    Für Sonderhochzeiten außerhalb der Amtsräume wird eine Kommissionsgebühr verrechnet: innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses € 200 und außerhalb der Öffnungszeiten € 280.

Nachstehend möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über einige Standorte geben, sind aber für neue individuelle Örtlichkeiten aufgeschlossen.

Hochzeiten werden vom Standesamt Schwechat in folgenden Orten abgehalten: Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing. Gerne können Sie für Ihre Hochzeit auch die Volksheime dieser Orte anmieten. 


Kontakt Standesamt Schwechat
Rathausplatz 9, Erdgeschoß, Zimmer 7,8 und 9

Bitte kontaktieren Sie uns in erster Linie hier per E-Mail.

Telefonisch erreichbar sind wir zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 12 bis 16 Uhr unter der Nummer +43 1 701 08 DW 212, DW 221, DW 236 und DW 319
Fax: 01 70 108-394