Anzeige einer Geburt

Babyfüße

Bild von Marjonhorn / Pixabay

Für die Beurkundung einer Geburt ist jenes Standesamt zuständig, in dessen Bereich sich die Geburt ereignet.

Das Standesamt Schwechat ist für die Gemeinden Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Leopoldsdorf, Himberg, Lanzendorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing und Schwechat zuständig.

Folgende Dokumente sind mitzubringen

Bei ehelichen Kindern:

  • Anzeige der Geburt (bestätigt von der Hebamme)
  • Erklärung über den Vornamen (auf der Rückseite der Anzeige)
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Nachweis über akademischen Grad

Bei unehelichen Kindern: 

  • Anzeige der Geburt (bestätigt von der Hebamme)
  • Erklärung über den Vornamen (auf der Rückseite der Anzeige)
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Nachweis über akademischen Grad

Bei Eltern, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist anstelle des Staatsbürgerschaftsnachweises der Reisepass mitzubringen.


Kontakt Standesamt Schwechat
Rathausplatz 9, Erdgeschoß, Zimmer 7,8 und 9

Bitte kontaktieren Sie uns in erster Linie hier per E-Mail.

Telefonisch erreichbar sind wir zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 12 bis 16 Uhr unter der Nummer +43 1 701 08 DW 212, DW 221, DW 236 und DW 319
Fax: 01 70 108-394