Anerkennungsprämie für Bildungserfolge

Anerkennungsprämie für Bildungserfolge

©Stadtgemeinde Schwechat

Die Stadtgemeinde Schwechat gibt die sofortige Einführung einer Anerkennungsprämie für herausragende Bildungsleistungen bekannt. Diese Initiative unterstreicht das starke Engagement der Stadt für die Bildung und ist eine Wertschätzung für die akademischen Leistungen der Bürger:innen.

Detaillierte Informationen zur Prämie

Ab sofort wird die Stadtgemeinde das neue Förderprogramm offiziell anbieten. „Diese Prämie soll den Stellenwert der Bildung in unserer Gemeinde betonen und unsere Absolvent:innen für ihre harte Arbeit und ihren Erfolg belohnen“, erklärte Stadtrat für Jugend, Marco Luksch, MSc.

Struktur der Prämien und Teilnahmebedingungen

Die Anerkennungsprämie wird in zwei Kategorien vergeben:

  • 100 Euro für einen guten Erfolg
  • 200 Euro für einen ausgezeichneten Erfolg, bzw. gewerbliche Meisterprüfung

Die Auszahlung erfolgt in Form von „Schwechater Gutscheinen“, die in lokalen Geschäften eingelöst werden können. Um für die Prämie in Frage zu kommen, müssen die Absolvent:innen folgende Unterlagen per E-Mail an l.roethel@schwechat.gv.at senden:

  • Nachweis des Bildungsabschlusses (Zeugnis, Meisterbrief, Wirtschaftskammerprüfung)
  • Gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Aktuelle Adressangabe 

Engagement und Ziele

„Wir sind überzeugt, dass diese Prämie nicht nur eine Anerkennung für die individuellen Leistungen ist, sondern auch ein Ansporn für unsere jungen Menschen sein wird, weiterhin exzellente Bildungserfolge zu erzielen“, fügte Stadtrat Luksch hinzu.

Die Initiative betont die Bedeutung von Bildung und lebenslangem Lernen und stärkt das Engagement der Stadtgemeinde für ihre Bürger:innen. „Jeder Beitrag zu unserer Gemeinschaft zählt und sollte entsprechend gewürdigt werden“, so Stadtrat Luksch.

Die Stadtgemeinde Schwechat dankt allen Beteiligten und freut sich darauf, die Erfolge ihrer Bürger:innen zu feiern und gemeinsam weiterhin ein starkes Zeichen für Bildung und Gemeinschaft zu setzen.

Bitte beachten Sie, dass nur Zeugnisse berücksichtigt werden, die ab April 2024 ausgestellt wurden.

25.04.2024 13:39