Für die Beurkundung einer Geburt ist jenes Standesamt zuständig, in dessen Bereich sich die Geburt ereignet.
Das Standesamt Schwechat ist für die Gemeinden Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Leopoldsdorf, Himberg, Lanzendorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing und Schwechat zuständig.
Folgende Dokumente sind mitzubringen
Bei ehelichen Kindern:
- Anzeige der Geburt (bestätigt von der Hebamme)
- Erklärung über den Vornamen (auf der Rückseite der Anzeige)
- Geburtsurkunden der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- Nachweis über akademischen Grad
Bei unehelichen Kindern:
- Anzeige der Geburt (bestätigt von der Hebamme)
- Erklärung über den Vornamen (auf der Rückseite der Anzeige)
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Nachweis über akademischen Grad
Bei Eltern, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist anstelle des Staatsbürgerschaftsnachweises der Reisepass mitzubringen.
Kontakt Standesamt Schwechat
Rathausplatz 9, Erdgeschoß, Zimmer 7,8 und 9
Bitte kontaktieren Sie uns in erster Linie hier per E-Mail.
Telefonisch erreichbar sind wir zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 12 bis 16 Uhr unter der Nummer +43 1 701 08 DW 212, DW 221, DW 236 und DW 319
Fax: 01 70 108-394