Schwechat Card

Ansicht der Schwechat Card

©Stadtgemeinde Schwechat

Digital am Smartphone oder im Scheckkarten-Format Zugang zu

  • Freizeitzentrum
  • Bücherei
  • Abfallsammelzentren

Förderungen für Schwechater:innen 

  • Saisonkarten im Freizeitzentrum: 20%, 
  • Jahresgebühr der Bücherei: 50% 
    Statt dem regulären Preis von € 22 jährlich, beträgt die geförderte Jahresgebühr nur noch € 11
    Bei der ermäßigten Jahresgebühr sind es statt € 5 jährlich nur noch € 2,50

Freizeitzentrum

Mit der Schwechat Card wird der Erwerb folgender Saisonkarten für Schwechater:innen gefördert:

  • Saisonkarten Sommerbad
    Erwachsene, Pensionisten, für das erste, zweite oder dritte Kind einer Familie (6 bis 18 Jahre)
  • Saisonkarten Hallenbad
    Erwachsene, Pensionisten 
  • Saisonkarten Eislaufplatz
    Erwachsene, Pensionisten
  • Jahreskarte Sommerbad und Hallenbad
    Erwachsene, Pensionisten
  • Jahreskarte Freizeitzentrum (Eislaufplatz, Hallenbad und Sommerbad)
    Erwachsene, Pensionisten

Voraussetzung

Hauptwohnsitz in Schwechat

Abfallsammelzentren

Zusätzlich zur grünen AWS Card auf Karton können Schwechater:innen auch mit der Schwechat Card das Abfallsammelzentrum (ASZ) nutzen. Bei der grünen AWS Card gilt eine Karte für den gesamten Haushalt - die Schwechat Card hat den Vorteil, dass jede Person im Haushalt eine eigene Karte besitzen und diese z.B. auch am Handy immer dabei haben kann.

In den vier ASZ im Stadtgebiet sowie auch in allen anderen ASZ des Abfallverband Schwechat wird die Schwechat Card akzeptiert. Vor Ort wird die Berechtigung auf der Schwechat Card von den Mitarbeiter:innen überprüft. 

Zutrittsberechtigt sind jene Personen, die Abfallgebühren beim Abfallverband bezahlen bzw. für die die Gebühren bezahlt werden (vom Vermieter/Genossenschaft). 

Beim Antrag auf eine Schwechat Card wird die Berechtigung für das ASZ automatisch geprüft und vergeben. Falls Sie bereits vor Einführung dieser neuen Funktion eine Schwechat Card besessen haben, wird diese Funktion ebenfalls freigeschalten (sofern Sie die Berechtigung besitzen).


Digital oder im Scheckkarten-Format

Je nach Wunsch können Sie die Karte z.B. in der Geldbörse mit sich führen oder digital auf dem Smartphone. Dazu installieren Sie einfach die App der Stadtgemeinde Schwechat "Gem2Go" und tragen den Identifizierungscode der Karte dort ein.

  1. Klicken Sie auf "SW Card"
    Quicklinks
  2. Hier geben Sie Ihr Geburtsdatum und im Feld "Pin" den Identifizierungscode an. Entweder besitzen Sie bereits eine Schwechat Card im Scheckkarten-Format, wo diese Nummer oben steht und wollen sie in der App registrieren oder Sie beantragen eine digitale Karte und bekommen den Code per E-Mail zugeschickt. (Der Code kann auch automatisch eingelesen werden falls Ihr Handy über einen NFC-Reader verfügt und dieser auch eingeschalten ist).
    Grafische Benutzeroberfläche
  3. Klicken Sie auf "Registrieren" und Sie sehen einen QR-Code sowie Ihr Profilbild. Dies können Sie nun als Ihre digitale Schwechat Card vorweisen.
    In der App ist außerdem ersichtlich, welche Berechtigungen auf Ihrer Karte freigeschalten sind und wann Sie Ihre Karte benutzt haben.


Antrag auf eine Schwechat Card

  • Online
    Sie erhalten nach dem Online-Antrag zwei E-Mails: Im ersten E-Mail wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Antrag bei uns eingelangt ist und bearbeitet wird. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie ein weiteres Mail. Nach dieser Genehmigung können Sie die Förderung in Anspruch nehmen.
  • Im Bürgerservice des Rathauses
    Wenn Sie eine dieser Förderungen in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie zuerst eine Schwechat Card im Bürgerservice, erhalten eine Bestätigung und zeigen diese im Freizeitzentrum bzw. in der Bücherei vor.

Sie benötigen dafür 

  • einen Lichtbildausweis
  • ein Foto 

Ihre Schwechat Card wird per Post an Sie versendet. Sie ist personalisiert und trägt Ihren Namen sowie einen Identifizierungscode. Die Ausgabe der Karte ist für Sie kostenlos. Gültigkeit: 5 Jahre, danach kann die Karte verlängert werden. Im Falle eines Kartenverlusts bitten wir Sie um sofortige Benachrichtigung. Eine Ersatzkarte kann im Bürgerservice des Rathauses ausgestellt werden.


Kontakt
Bürgerservice
Tel: 01 701 08-238 oder 01 701 08-0
E-Mail: buergerservice@schwechat.gv.at

Bürgerservicezeiten

Mo, MiDo: 8 bis 16 Uhr und
Di: 8 - 17 Uhr
Fr: 8 bis 12 Uhr