Einkommensschwächere Familien erhalten auch 2026 finanzielle Unterstützung zum Schulstart – Antragstellung ist nach Schulbeginn möglich
Der Beginn eines neuen Schulabschnitts ist für Kinder etwas Besonderes – für Eltern aber auch mit zusätzlichen Ausgaben verbunden. Schultasche, Hefte, Schreibmaterialien und weitere notwendige Anschaffungen lassen die Kosten rasch auf mehr als 100 Euro steigen. Gerade für Familien mit geringerem Einkommen kann das eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Stadtgemeinde Schwechat unterstützt daher auch 2026 einkommensschwächere Familien mit einer Schulstartbeihilfe in Höhe von 100 Euro.
Zusätzlich, wie jedes Jahr möchte die Stadtgemeinde Schwechat diesen besonderen Moment bei den Taferlklasslern auch ein kleines bisschen bunter machen: Auf jedem Schulplatz wartet zum Schulstart ein Päckchen Buntstifte als Willkommensgruß der Stadt.
Unterstützung bei jedem neuen Schultyp
Die Schulstartbeihilfe wird einmalig für jeden neuen Schultyp gewährt. Anspruch besteht, wenn ein Kind im aktuellen Schuljahr erstmals die erste Klasse einer Volksschule, einer Mittelschule, eines Gymnasiums, der Allgemeinen Sonderschule (ASO) oder eine Vorschulklasse in Schwechat besucht.
Damit begleitet die Stadt Familien nicht nur beim allerersten Schuleintritt, sondern auch beim Wechsel in einen neuen Schultyp.
„Der Schulstart ist für Kinder ein aufregender neuer Lebensabschnitt, bringt für Familien aber auch viele zusätzliche Ausgaben mit sich. Mit unserer Schulstartbeihilfe wollen wir genau dort unterstützen, wo diese Kosten besonders ins Gewicht fallen. Bildung und ein guter Start ins Schulleben dürfen keine Frage des Einkommens sein“, betont Bürgermeisterin Karin Baier, MSc.
Voraussetzung ist außerdem, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Schwechat besteht und das monatliche Nettofamilieneinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Einkommensgrenzen für die Schulstartbeihilfe
Für 2026 gelten folgende monatliche Netto-Einkommensgrenzen:
Einpersonenhaushalt: 1.827 Euro
1 erwachsene Person + 1 Kind: 2.375 Euro
1 erwachsene Person + 2 Kinder: 2.923 Euro
1 erwachsene Person + 3 Kinder: 3.471 Euro
2 erwachsene Personen: 2.741 Euro
2 erwachsene Personen + 1 Kind: 3.289 Euro
2 erwachsene Personen + 2 Kinder: 3.837 Euro
2 erwachsene Personen + 3 Kinder: 4.385 Euro
Als erwachsene Person zählt dabei jedes Haushaltsmitglied ab 14 Jahren. Die angeführten
Einkommensgrenzen entsprechen dem Stand Juli 2026.
Antrag erst nach Schulbeginn möglich
Wichtig für alle Eltern: Die Schulstartbeihilfe kann erst nach dem tatsächlichen Schulbeginn
beantragt werden. Mit der Beihilfe möchte die Stadtgemeinde Schwechat gezielt jene Familien unterstützen, für die die zusätzlichen Ausgaben rund um den Schulstart eine besondere finanzielle Herausforderung darstellen. Die 100 Euro sollen dazu beitragen, den Einstieg in den neuen Schulabschnitt zu erleichtern und Familien unmittelbar zu entlasten.
Bild: Sozialstadträtin für Kinderbetreuung DI Inna Mlada, Stadtrat für Soziales Jugend und Familien Marco Luksch, MSc und Bürgermeisterin Karin Baier, MSc