Schulstartbeihilfe 2024

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Der Start ins Schulleben kann teuer werden – mehr als 100 Euro kommen schnell zusammen. Für Einkommensschwächere ist das keine Kleinigkeit. Deshalb unterstützt die Stadtgemeinde Schwechat auch dieses Jahr Eltern mit niedrigem Einkommen zum Schulstart mit 100 Euro.

Wichtig: Die Unterstützung kann erst nach Schulbeginn beantragt werden.

Hinweis: Das Land Niederösterreich bietet 2024 leider kein Schulstartgeld mehr an.

Weitere Infos zur Schulstartbeihilfe sowie Antrag

Voraussetzungen für die Beihilfe in Schwechat

  • Das Kind besucht in diesem Schuljahr erstmals die erste Klasse einer Volksschule, der ASO oder eine Vorschulklasse in Schwechat.
  • Hauptwohnsitz in Schwechat (Mindestens ein Jahr)
  • Das monatliche Nettofamilieneinkommen übersteigt nicht gewisse Richtsätze.

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

Einpersonenhaushalt: € 1.572

1 Erwachsener + 1 Kind: € 2.044

1 Erwachsener + 2 Kinder: € 2.516

1 Erwachsener + 3 Kinder: € 2.988

2 Erwachsene: € 2.358

2 Erwachsene + 1 Kind: € 2.830

2 Erwachsene + 2 Kinder: € 3.302

2 Erwachsene + 3 Kinder: € 3.774

Stand: April 2024

31.08.2024 11:00