Tarife ab September 2026
Musikschulunterricht
| Unterrichtseinheiten (UEH) | Tarif 1 | Tarif 2 |
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| Hauptfach – 1 UEH 50 Min. Einzelunterricht (Monatsbeitrag) | € 67,10 | € 73,20 |
| Hauptfach – 1 UEH 40 Min. Einzelunterricht (Monatsbeitrag) | € 53,70 | € 58,50 |
| Hauptfach – 1 UEH 25 Min. Einzelunterricht (Monatsbeitrag) | € 37,- | € 40,20 |
| Hauptfach – 1 UEH 50 Min. Unterricht zu zweit (G2) (Monatsbeitrag pro Schüler) | € 37,- | € 40,20 |
| Hauptfach – 1 UEH 50 Min. zu dritt (G3) (Monatsbeitrag pro Schüler) | € 33,50 | € 36,60 |
| Elementare Musikpädagogik und Erweiterte elementare Musikpädagogik (EMP, EEMP) (Monatsbeitrag) | € 31,- | € 33,70 |
| Hauptfach Ensemble (Semesterbeitrag) | € 42,- | € 45,70 |
| Bläserklasse (Semesterbeitrag) | € 77,40 |
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| Ensemble (als Ergänzungsfach zum Hauptfach) | kostenlos |
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| Kaution f. Instrumenten Entlehnung (einmalig) | € 150,- |
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| Instrumentenleihgebühr (Monatsbeitrag) | € 10,- |
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Kunstschulunterricht
Unterrichtseinheiten (1 UEH = 50 Min.)
| Tarif 1
| Tarif 2 |
|---|
Tanz und Bewegung (Monatsbeitrag)
| € 31,- | € 33,70 |
Darstellende Künste (Monatsbeitrag)
| € 31,-
| € 33,70 |
Bildende Künste (Monatsbeitrag)
| € 31,- | € 33,70 |
Medienkunst (Monatsbeitrag)
| € 31,- | € 33,70 |
Text und Sprache (Monatsbeitrag)
| € 31,-
| € 33,70
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Tarif 1: Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10. des lfd. Schuljahres) mit Hauptwohnsitz in Schwechat (sowie den Katastralgemeinden Kledering, Mannswörth, Rannersdorf sowie der Filiale Rauchenwarth)
Tarif 2: Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10. des lfd. Schuljahres) ohne Hauptwohnsitz in Schwechat (sowie den Katastralgemeinden Kledering, Mannswörth, Rannersdorf sowie der Filiale Rauchenwarth)
Jahresbeitrag
Achtung! Juli und August ist kein Schulgeld fällig.
Die Ferien richten sich nach den NÖ Pflichtschulen.
(Die neue Tarifanpassung wurde am 7.4.2022 in der 469.Gemeinderatsitzung TOP 12 beschossen.)
Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag, der in 10 Raten bis zum 10. des jeweiligen Monats per
E-Banking od. Dauerauftrag auf unser Konto bei der BAWAG Schwechat,
BIC: BAWAATWW, IBAN: AT251400005210666666 einzuzahlen ist.
Sie möchten den Beitrag per Lastschrift automatisch von Ihrem Konto abbuchen lassen? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus:SEPA Lastschrift Musikschulbeitrag.pdf herunterladen (0.15 MB)
Ermäßigungen
Die Punkte „a-c“ gelten nur für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
(Stichtag 30.10. des lfd. Schuljahres)
a) Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, verringert sich der Unterrichtsbeitrag für jedes weitere Kind um 30% (gilt nicht für Ensembles als Hauptfach).
b) Lernt ein Kind zwei Instrumente, so ist der Unterrichtsbeitrag für ein Instrument voll zu bezahlen, für das zweite Instrument wird der monatliche Unterrichtsbeitrag um 30% ermäßigt. c) Wenn ein/e Schüler*in ihr/sein Hauptfachinstrument auch als aktives Mitglied in der Stadtmusik Schwechat,der Blasmusik Mannswörth, dem Chorklang oder dem Musikverein Rauchenwarth ausübt, wird der Schulgeldbeitrag um 50% herabgesetzt.
d) Für Schwechater Senior*innen gilt nach Vorlage eines gültigen Senior*innenausweises der Tarif 1.
e) Für Schüler*innen in Schwechat besteht die Möglichkeit, eine einkommensabhängige Förderung zu beantragen, die eine Reduzierung des Schulgelds um bis zu 50 % ermöglicht. Detaillierte Informationen hierzu sind auf der Webseite www.schwechat.gv.at erhältlich. Alternativ können interessierte Personen auch direkt bei der Fachabteilung unter der Telefonnummer 01 701 08-265 Auskunft einholen.
Weitere Informationen