Schadensmeldung Hochwasser

18.09.2024 10:09

Hochwasser im Keller

©GP

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch die Unwetterlage entstanden sind. Auch Schäden, welche durch das steigende Grundwasser, welches wiederrum auf das Hochwasser zurückzuführen ist, entstanden sind, sind spätestens zwei Wochen ab Schadenseintritt zu melden.

Für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden durch das Land NÖ melden Sie bitte ihren Schaden im Rathaus der Stadtgemeinde Schwechat:


1) per Mail an buergerservice@schwechat.gv.at oder
2) persönlich im Rathaus zu den Parteienverkehrszeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag 08.00 - 15.00 Uhr, Dienstag 08.00 - 17.00 Uhr, Freitag 08.00 - 11.30 Uhr)

Die Stadtgemeinde Schwechat ist gerade dabei eine Schadenserhebungskommission aufzustellen. Diese wird dann demnächst mit den Schadenserhebungen beginnen. Nach erfolgter Schadensmeldung melden wir uns bei Ihnen, sobald wir einen Termin für Sie haben.

Wir bitten Sie:

  1. Füllen Sie das Formular aus (siehe ganz unten nach dem Artikel)
    Füllen Sie im zutreffenden Formular die Abschnitte "Grunddaten" und "Verpflichtungserklärung Geschädigter" aus und speichern Sie es. Bitte dieses Original gut aufbewahren. Die restlichen Abschnitte werden in der weiteren Folge von der Schadenskommission bei der Begutachtung vor Ort ausgefüllt.
  2. Dokumentieren Sie mit Fotos (Inklusive dem Formular)
    Dokumentieren Sie den Schaden so gut wie möglich mit Fotos. Bewahren Sie auch diese Originale bitte gut auf. Wichtig sind auch Fotos von der Höhe des Wasserstandes.
  3. Abgabe bei der Stadtgemeinde Schwechat
    Übermitteln Sie uns das Formular und (wichtig!) die Fotos an die Stadtgemeinde Schwechat. Wenn Sie bereits alle Unterlagen gesammelt haben, können Sie diese auch per Mail an buergerservice@schwechat.gv.at zusenden.
  4. Begutachtung und Prüfung
    Wir melden uns bei Ihnen für eine Begutachtung vor Ort. Eine Schadenskommission wird den Schaden begutachten und gemeinsam mit Ihnen ein Schadensprotokoll erstellen. Dieses wird an die Landesregierung weitergeleitet, die für die Auszahlung zuständig ist.
  5. Auszahlung durch das Land NÖ
    direkt an Sie, unter diesen Voraussetzungen:

    Die Gesamtschadenssumme abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) beträgt mindestens € 1.000,-.    
    Das Objekt ist grundsätzlich in einem ordnungsgemäß instandgehaltenen und benützbaren Zustand und die erforderlichen behördlichen Bewilligungen liegen vor.     

Weitere Informationen gibt es auf der Land NÖ Homepage.


18.09.2024 10:09