Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit ihm wurde das bisherige Amtsgeheimnis abgelöst und ein zeitgemäßer Rahmen für Transparenz geschaffen. Ziel ist es, Bürger:innen den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern und damit demokratische Teilhabe zu stärken.
Proaktive Veröffentlichungspflicht
Die Stadtgemeinde Schwechat stellt künftig eine Vielzahl an Informationen, die von allgemeinem Interesse sind, kostenlos zur Verfügung. Diese werden sowohl auf der Website der Stadtgemeinde als auch im bundesweiten Informationsregister data.gv.at veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem:
Grundrecht auf Informationszugang
Zusätzlich haben alle Bürger:innen ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Auskunft. Die Stadtgemeinde ist verpflichtet, entsprechende Anfragen zu beantworten – sofern keine schutzwürdigen Gründe entgegenstehen. Dazu zählen etwa der Datenschutz, berechtigte Interessen Dritter oder Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Wichtig: Informationsfreiheit und Datenschutz sind gleichrangige Grundrechte. Jede Anfrage erfordert daher eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall.
So stellen Sie eine Anfrage
Anfragen sind formlos möglich – schriftlich, telefonisch, mündlich oder per E-Mail an stadtgemeinde@schwechat.gv.at
Die Beantwortung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen
Bei umfangreichen oder komplexen Anliegen kann die Frist einmalig um weitere vier Wochen verlängert werden
Wird eine Information nicht erteilt, kann ein Bescheid verlangt werden
Gegen eine Ablehnung oder bei Säumnis besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzulegen
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird Transparenz zur Selbstverständlichkeit – und der Dialog zwischen Verwaltung und Bürger:innen weiter gestärkt.
Weitere Informationen:
Transparenz
Transparency International Austria hat mit dem Index Transparente Gemeinde (ITG) ein Messinstrument für Transparenz in Kommunalverwaltungen entwickelt. Die Kriterien gliedern sich in folgende Kategorien:
- Budget, Finanzen, Rechnungswesen
- Gremien (Fachausschüsse, Stadt-/Gemeinderat/-vorstand) & Mandatsträger
Politische Mandatare
Gemeinderatssitzungen (Termine, Protokolle, Tagesordnung, LIVE-Übertragung) - Öffentliche Verwaltung
Einrichtungen
Organigramm
Kontaktstelle Bürgerservice
Hinweisgeberportal - Öffentliches Vergabe- und Beschaffungswesen
- Verkauf öffentlichen Eigentums
- Subventionen und Fördermittel
- Personalauswahl
- Soziales
Gemeindewohnungen inkl. Vergabekriterien und Ablauf
soziale Einrichtungen
Log-in-Plattform für Wohnwerber - Raumordnung und politische Strategien
Flächenwidmungsplan
Gebäude in öffentlichem Besitz
Von Gemeinde durchgeführte oder in Auftrag gegebene Studien
| Firma | Thema | Preis | Datum |
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Firma Eurofins, 2351 Wr. Neudorf
| Warmwasseruntersuchung auf den Gehalt an Legionellen im Hallenbad Schwechat
| € 346,80
| März 2024 |
Firma Eurofins, 2351 Wr. Neudorf
| Wasseruntersuchung im Hallenbad Schwechat
| € 2 019,96
| Juni 2024 |
Firma Eurofins, 2351 Wr. Neudorf
| Wasseruntersuchung im Sommerbad Schwechat
| € 1 585,08
| August 2024 |
Firma Eurofins, 2351 Wr. Neudorf
| Wasseruntersuchung auf den Gehalt von Legionellen im Sommerbad Schwechat
| € 200,40
| August 2024
|
Umweltanalytisches Labor, 1200 Wien
| Abwasseruntersuchung im Hallenbad Schwechat und Eislaufplatz Schwechat
| € 363,60
| April 2025 |
Firma Eurofins, 2351 Wr. Neudorf
| Untersuchung auf den Gehalt von Legionellen im Sommerbad Schwechat
| € 209,28
| Juli/August 2025
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Firma Eurofins, 2351 Wr. Neudorf
| Wasseruntersuchung im Sommerbad Schwechat
| € 1.800,84
| Juli/August 2025
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- Kommunale Unternehmen, Beteiligungen, Öffentlich-Private Partnerschaften