Grüne Zone

Kurzparkzone


Parkscheine zum Ankreuzen sind bei Trafiken, Gastronomen sowie im Rathaus erhältlich und können ebenfalls per App gelöst werden. Eine Parkkarte kann von Bewohner:innen und bestimmten Personengruppen beantragt werden.

English Version

Wann & Wo

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr, werktags
An Sonn- und Feiertagen ist keine Parkgebühr zu entrichten.
Änderung ab 1. März 2024: In der Mittagszeit von 12 bis 14 Uhr gilt keine Parkabgabepflicht.

Die grüne Zone erstreckt sich über das gesamte Schwechater Stadtgebiet - ausgenommen jener Bereiche, die zur blauen Kurzparkzone im Zentrum gehören. 

Stadtplan mit grüner und blauer Zone.pdf herunterladen (2.3 MB)

 


Tarife

Parkscheine

Parkscheine am Handy

Parkkarte

Verlängerung der Parkkarte

Auto mit Parkkarte bei Reparatur

FAQ Häufige Fragen

Sind die Parkplätze bei den drei Bahnhöfen von der Grünen Zone ausgenommen?

  • Die Park & Ride-Anlage in Schwechat ist nicht Bestandteil der Grünen Zone, dafür gibt es die besonderen Nutzungsbedingungen mit der Einschränkung auf max. 24 Stunden für Öffi-Nutzer. 
  • Der Bahnhof Kaiserebersdorf liegt bereits auf Wiener Gebiet, daher ist dieser nicht in der Grünen Zone. 
  • Die wenigen Stellplätze beim Bahnhof in Kledering sind keine Park & Ride-Anlage und fallen damit in die Grüne Zone.  

Parkkarte 

Wenn ich keine Parkkarte mehr benötige (z.B. weil ich mein Auto verkaufe und kein Neues anmelde) - bekomme ich dann Geld zurück?
Wird die Pauschalierung vor Ablauf zurückgestellt (Entfall einer Berechtigung auf eine pauschalierte Kurzparkzonenabgabe oder Parkabgabe) kann eine aliquote Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene volle Kalendermonate beantragt werden.

Wo gilt die grüne Parkkarte?
Mit einem grünen Parkpickerl kann man auf allen öffentlichen Verkehrsflächen in der gesamten grünen Zone in Schwechat und allen Katastralgemeinden (Rannersdorf, Kledering, Mannswörth) parken. Ausgenommen ist die bereits bestehende blaue Zone im Stadtzentrum.

Wo gilt die Parkkarte für die blaue Kurzparkzone?
Mit der blauen Bewohnerparkkarte kann in der Nähe des Wohnsitzes - je nachdem ob am Alanovaplatz oder im Bahnviertel - geparkt werden und zusätzlich gilt diese Parkkarte auch für die gesamte Grüne Zone

Ich parke mit meinem Firmenfahrzeug in Schwechat, bekomme ich eine Parkkarte?
Falls Sie die Parkkarte für ein Firmenfahrzeug beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers (als Zulassungsbesitzer) über die Erlaubnis zur privaten Nutzung. Sie können jedoch als Person nur eine Parkkarte beantragen, entweder für ein Dienstfahrzeug oder ein Privatfahrzeug. Die Ausstellung für zwei Parkkarten für eine Person kann nicht erfolgen.

Ich habe mehrere Autos auf mich angemeldet.
Pro Person kann maximal eine Parkkarte ausgestellt werden.

Mein Auto ist nicht auf mich angemeldet.
Eine Parkkarte kann nur für den Zulassungsbesitzer ausgestellt werden ODER für ein Firmenfahrzeug, wenn der Arbeitgeber (als Zulassungsbesitzer) die Erlaubnis zur privaten Nutzung erteilt hat (Bestätigung erforderlich).  

Wir haben mehrere Fahrzeuge in der Familie – zwei Fahrzeuge sind zB.: auf nur einen Namen angemeldet. Bekommen wir für beide Fahrzeuge eine Parkkarte?
Wenn zwei Zulassungsbesitzer:innen im Zulassungsschein eingetragen sind, kann man sich aussuchen auf wen die Parkkarte ausgestellt wird. Pro Person mit Hauptwohnsitz und Kraftfahrzeug gibt es eine Parkkarte.

Ich besitze ein Unternehmen mit Firmenbuch und eingetragenem Firmensitz in Schwechat. Wieviele Parkkarten kann ich für meine Firmenfahrzeuge beantragen? Und was kosten die Parkkarten pro Jahr?
Jedes Unternehmen kann maximal neun Parkkarten beantragen. Die Preisstaffelungen dafür sind:

  • Fahrzeuge 1 bis 3: 60 Euro pro Jahr und pro Fahrzeug
  • Fahrzeuge 4 bis 6: 145 Euro pro Jahr und pro Fahrzeug
  • Fahrzeuge 7 bis 9: 190 Euro pro Jahr und pro Fahrzeug

Wenn mein Auto in der Werkstätte ist und ich ein Leihauto bekomme - wie funktioniert das mit der Parkkarte?
Von der Werkstätte bekommt man eine Bestätigung, dass das Auto mit dem jeweiligen Kennzeichen bei der Reparatur ist. Diese Bestätigung legt man gemeinsam mit dem Parkpickerl hinter die Windschutzscheibe des Leihwagens.

Allgemeine Hinweise

  • Das Parkpickerl garantiert keinen festen bzw. freien Stellplatz! 
  • Mit einem grünen Parkpickerl kann man in der gesamten grünen Zone in Schwechat und allen Katastralgemeinden (Rannersdorf, Kledering, Mannswörth) parken.
  • Bei PKWs mit Wechselkennzeichen gilt die Parkkarte für das angegebene Kennzeichen, unabhängig vom Fahrzeug.

Ziele:

  • Vermeidung von Dauerverparkung
  • Vermeidung von „Parkflüchtlingen“ (Flughafen, Wien)
  • Verlagerung aus dem öffentlichen Raum in bestehende Kapazitäten (Garagen, Eigengrund, etc.)
  • Senkung des motorisierten Verkehrsaufkommens und damit von Lärm und Umweltbelastung
  • flächendeckend: keine Verdrängung in Randbereiche


Parkabgabe_Verordnung.pdf herunterladen
Stadtplan_grüne_blaue_Zone.pdf herunterladen



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