Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis ist die veraltete Bezeichnung der Strafregisterbescheinigung. Diese gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung aufweist. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Für mache Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. 

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