Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie ab 21. Oktober 2024 auf der Webseite des Landes NÖ.
Die Landesregierung hat ebenfalls den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der NÖ Wohnbonus kann von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beim Amt der NÖ Landesregierung beantragt werden.