Heirat/Eingetragene Partnerschaft

Trauungssaal im Rathaus

©Stadtgemeinde Schwechat

Alle notwendigen Formalitäten sowie mögliche Orte für den besonderen Anlass

Für die Anmeldung ist jenes Standesamt zuständig, wo die Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft durchgeführt wird.

Antrag stellen

Die Antragstellung (Aufnahme der Niederschrift) kann frühestens ein halbes Jahr vor Eheschließung/Eingetragener Partnerschaft beim Standesamt gestellt werden. Dazu ist ein Termin zu vereinbaren. 

Es sind beide Partner erforderlich und folgende Originaldokumente müssen mitgebracht werden (gilt für österreichische StaatsbürgerInnen):

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
  • wenn vorhanden: Nachweis über akademischen Grad

bei Vorehe(n)

  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen oder Eingetragener Partnerschaften
  • Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen oder Eingetragener Partnerschaften (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde)

gemeinsames Kind

  • Geburtsurkunde
  • Anerkenntnis der Vaterschaft

Kinder aus früheren Ehe(n), wenn sich der Familienname nach der Eheschließung ändern soll

  • Geburtsurkunde

Bei Personen mit fremder Staatsangehörigkeit oder Minderjährigen bitten wir um vorherige telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Schwechat.

Ort festlegen

Ihre Hochzeit kann im Trauungssaal des Rathauses, zu nachstehenden Tagen und Uhrzeiten, stattfinden oder Sie planen Ihren Hochzeitstag individuell. Hier können Sie zwischen verschiedenen Örtlichkeiten mit unterschiedlichem Ambiente wählen.

1. Rathaus, Standesamt
Der Trauungssaal im Rathaus bietet Platz für 30 Gäste (20 Sitzplätze, 10 Stehplätze).
An folgenden Tagen und Uhrzeiten werden Hochzeiten im Rathaus durchgeführt: Donnerstag: 13:30 Uhr, 14:00 Uhr und 14:30 Uhr, Freitag: 9:00 Uhr, 9:30 Uhr, 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr und um 11:30 Uhr

2. Sonderhochzeiten

Als Sonderhochzeit bezeichnen wir eine standesamtliche Trauung an einem individuellen Ort. Hier ergeben sich mehr Möglichkeiten, Ihre Hochzeit persönlich zu gestalten.

Wenn Sie an einem individuellen Ort heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte vorab per E-Mail (einwohner@schwechat.gv.at) beim Standesamt Schwechat über mögliche freie Termine. Die Buchung der gewünschten Trauungs-Location nehmen Sie danach bitte selbst vor.

Uhrzeit
Sonderhochzeiten werden vorwiegend Freitag-Nachmittag und Samstag-Vormittag abgehalten. An Sonn- und Feiertagen, Karfreitag, Karsamstag, Pfingstsamstag, sowie am 2. Novembver, 15. November, 24. Dezember und am 31. Dezember finden keine Sonderhochzeiten statt. Ebenfalls nicht während der Amtszeiten des Rathauses (da zu diesen Zeiten die Standesbeamten Dienst im Rathaus zu versehen haben). Bei Sonderhochzeiten handelt es sich um einen freiwilligen Zusatzdienst der Standesbeamten, weshalb kein Anspruch auf Buchung/Durchführung besteht.
Amtszeiten: Mo, Mi, Do: 8 bis 16 Uhr,  Di: 8 - 17 Uhr, Fr: 8 bis 12 Uhr

Ort
Für Ihre Sondertrauung können Sie die in unseren Zuständigkeitsbereich fallenden Gastronomiebetriebe buchen, oder eine Location anmieten, aber auch ihren Privatgarten dafür auswählen. Hochzeiten werden vom Standesamt Schwechat in folgenden Orten abgehalten: Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing. Gerne können Sie für Ihre Hochzeit auch die Volksheime dieser Orte anmieten. Das Rathaus Schwechat steht für Sonderhochzeiten leider nicht zur Verfügung.

Nachstehend möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über einige Standorte geben, sind aber für neue individuelle Örtlichkeiten aufgeschlossen.

Kosten
Beachten Sie bitte, dass für diese Trauungen neben den Bundesgebühren/Verwaltungsabgaben auch eine Kommissionsgebühr von € 280 fällig wird.

Kontakt Standesamt Schwechat
Rathausplatz 9, Erdgeschoß, Zimmer 7,8 und 9

Bitte kontaktieren Sie uns in erster Linie hier per E-Mail.

Telefonisch erreichbar sind wir zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr unter der Nummer +43 1 701 08 DW 212, DW 221, DW 236 und DW 319
Fax: 01 70 108-394