Fahrradanhänger und Lastenfahrräder

Fahrradanhänger

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Fahrradanhänger und Lastenfahrräder ergänzen die moderne und umweltschonende Stadtmobilität, ihre Verwendung eröffnet der Bevölkerung und den in Schwechat ansässigen Unternehmen eine bequeme Form der sanften Mikromobilität. Die Stadtgemeinde Schwechat setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein und fördert den Einsatz von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.

Wer kann sich bewerben?

Die Förderung steht volljährigen Personen mit Hauptwohnsitz in Schwechat zur Verfügung. Auch juristische Personen, wie Unternehmen oder Vereine mit Sitz in Schwechat, werden in Betracht gezogen. 

Die Fahrradanhänger und Lastenfahrräder müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für verkehrstauglich erklärt und dafür zugelassen sein. Nicht gefördert werden Gebraucht- und Eigenbaufahrzeuge, Nachrüstsätze für Transportfahrräder im Selbstbau. Es sollen ausschließlich Fahrradanhänger gemäß Fahrradverordnung BGBl.146/2001 gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Fahrradanhänger erhalten Sie einen Zuschuss von 20% der Investitionskosten, maximal 100 Euro. Lastenfahrräder werden mit 10% der Investitionskosten, maximal 250 Euro, gefördert. Pro Person können Sie jeweils einen Fahrradanhänger und ein Lastenfahrrad alle fünf Jahre beantragen.

Wie beantragen Sie die Förderung?

Füllen Sie einfach das Antragsformular aus und senden Sie es an die Stadtgemeinde Schwechat. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie Kopien der Rechnung und des Zahlungsbelegs übermitteln. Die Förderung wird nach Prüfung der Unterlagen ausbezahlt.

Förderrichtlinien


Kontakt Abteilung 8 Verkehr, Baubehörde, Stadtplanung
Tel: 01 701 08 - 237 DW
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