FAQ - Häufige Fragen


Was ist der Zweck der Musikschule?

Die Musikschule zielt darauf ab, musikalische Fähigkeiten früh zu fördern und eine umfassende musikalische Grundausbildung zu bieten. Dies sollen die Schüler:innen zu eigener musikalischer Tätigkeit anregen und das kulturelle Leben bereichern.

Wie funktioniert eine Musikschulausbildung?

Seit 2000 gab es viele Änderungen in den Musikschulen in Niederösterreich. Zum Beispiel haben sie die Lehrpläne verbessert und eine neue Prüfungsordnung eingeführt. Diese Änderungen helfen, dass alle Musikschulen gleich gut lehren und die Musikbildung besser wird.

Stufe

Zeitraum

Ergänzend

Übertritt in die nächste Stufe

Elementarstufe

1-2 Jahre

Musikkunde Junior,
 Optional: Ergänzungsfach

Öffentlicher Auftritt 

(alternativ Junior-Abzeichen)

Unterstufe

3-4 Lernjahre

Musikkunde 1,
 Ergänzungsfach

Übertrittsprüfung 1:
 Abzeichen Bronze

Mittelstufe

3-4 Lernjahre

Musikkunde 2,
 Ergänzungsfach

Übertrittsprüfung 2:
 Abzeichen Silber

Oberstufe

3-4 Lernjahre

Musikkunde 3,
 Ergänzungsfach

Abschlussprüfung:
 Abzeichen Gold

Warum gibt es in der Musikschule Prüfungen? Muss man die machen?

Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung, kein Freizeitzentrum. Obwohl Spaß und Kreativität wichtig sind, ist regelmäßiges Üben notwendig, um Fortschritte zu machen und Freude am Musizieren zu erhalten. 

Im Gegensatz zu Regelschulen, wo alle Schüler:innen einer Klasse gleich alt sind, gibt es in der Musikschule verschiedene Ausbildungsstufen je nach Alter und Fähigkeit der Schüler:innen. Diese Stufen bieten Flexibilität und berücksichtigen die unterschiedlichen Anforderungen der Instrumente. Fortschritte werden durch regelmäßige Übertrittsprüfungen gemessen, die alle drei Jahre stattfinden. 

Diese Prüfungen motivieren die Schüler:innen, ihre Ziele zu erreichen. Der Musikschulunterricht wird größtenteils durch öffentliche Gelder finanziert, und es gibt klare Rahmenbedingungen und Prüfungsordnungen, die Qualität und effiziente Nutzung der Mittel sicherstellen.

Ab welchem Alter kann mein Kind die Musikschule besuchen?

Unsere Musikschule hat Kurse für alle Altersstufen. Für kleine Kinder bieten wir Gruppenunterricht und musikalische Früherziehung für Drei- bis Fünfjährige an. Schulkinder können den Kinderchor wählen und mit Instrumenten wie Blockflöte, Geige oder Klavier anfangen. Es ist gut zu warten, bis die Milchzähne gewechselt sind, bevor man Blasinstrumente lernt. Ab der zweiten oder dritten Klasse sind viele Instrumente möglich. Da jedes Kind anders ist, kann der beste Startzeitpunkt variieren. Für Beratungen und um Instrumente auszuprobieren, vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Wie erfolgt die Aufnahme?

Die Aufnahme bis zum vollendeten 24. Lebensjahr ist jederzeit möglich, sofern Plätze frei sind, und es sind keine besonderen Voraussetzungen nötig. Es muss vorher eine unverbindliche Voranmeldung erfolgen (online oder im Sekretariat), sobald ein Platz für das gewünschte Fach frei wird meldet sich die zuständige Lehrkraft bei Ihnen. Nach der ersten Schnuppereinheit und einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie das Formular zur verbindlichen Anmeldung.

Was passiert, wenn mein Kind den Unterricht nicht besuchen kann?

Bei Verhinderung oder Krankheit sollte die Lehrkraft so früh wie möglich informiert werden. 

Wie sind die Schulgebühren geregelt?

Abhängig vom Wohnsitz gibt es unterschiedliche Tarife für Kinder und junge Erwachsene. Ermäßigungen sind möglich für Familien mit mehreren Kindern, Mehrfachinstrumentalist:innen und aktive Mitglieder lokaler Musikvereine. Das Schulgeld ist in 10 monatlichen Raten zu bezahlen, und im Juli und August wird kein Schulgeld fällig. 

Was sind die Regelungen bei Schulabbruch oder -ausschluss?

Eine Abmeldung ist nur zum Schulschluss möglich. Schüler:innen können jedoch bei schweren Gründen wie Krankheit oder Umzug auch unterjährig abgemeldet werden. Ausschlüsse können erfolgen, wenn gegen die Schuldisziplin verstoßen wird, bei unentschuldigtem Fernbleiben oder bei Schulgeldrückstand. Es entscheidet immer die Musikschulleitung, ob ein Abbruch oder Ausschuss genehmigt werden kann.

Schuljahr und Ferien

Das Schuljahr und die Ferien entsprechen den niederösterreichischen Pflichtschuljahren, ausgenommen von schulautonomen Tagen.

Gibt es die Möglichkeit Instrumente auszuborgen?

Die Musikschule kann, so das Kontingent in der gewünschten Instrumentensparte nicht gerade erschöpft ist, in zahlreichen Fächern Leihinstrumente anbieten. Ausgenommen sind Klavier und Schlagzeug.

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