Eintragung in die Europa-Wählerevidenz

01.02.2024 08:53

Wähler-Evidenz

Als nicht-österreichische EU-Bürger:innen haben Sie die Möglichkeit, österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen, sofern Sie in keinem anderen EU-Land in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und den dafür notwendigen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz ausgefüllt und unterfertigt bei der zuständigen Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes abgegeben haben. 

Wenn Sie in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen werden möchten, so ist das dafür notwendige Formular ausgefüllt und unterfertigt bei der Stadtgemeinde Schwechat, Meldeamt oder dem Bürgerservice mit Beilage eines amtlichen Lichtbildausweises abzugeben.

Nähere Informationen finden Sie unter österreich.gv.at mit dem Thema „Wahlberechtigung – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich“

01.02.2024 08:53