Anmeldung und Preise Kindergärten

Unterschrift

Bild von andibreit / Pixabay

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Aufnahmekriterien

  • Mindestalter des Kindes: 2 Jahre
  • Hauptwohnsitz mindestens eines Obsorgeberechtigten und des anzumeldenden Kindes in Schwechat

Für Kinder, die ab 2027/2028 schulpflichtig sind, beginnt mit 7. September 2026 das verpflichtende Kindergartenjahr.

Anmeldung

Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2026/27 fanden von 3. bis 23. November 2025 statt. Falls Sie kurzfristig oder nach Beginn eines Kindergartenjahres einen Platz brauchen, wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Kinderbetreuung unter +43 1 70108 305 oder abteilung1@schwechat.gv.at. Verspätete Anmeldungen können nur nach verfügbarem Platzkontingent berücksichtigt werden. Ein unterjähriger Einstieg ist nur bei vorhandenen Plätzen möglich. Zum Online Formular

Anmeldung für das Kindergartenjahr 2027/28 (noch nicht begonnen)

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Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 7 bis 17 Uhr

Die Ferienzeiten sowie der 15.11. (Hl. Leopold) und 2.11. (Allerseelen) richten sich nach den offiziellen Schulferien.
Sommerferien: acht Wochen Ferienbetreuung (davon sechs Wochen im eigenen Haus, zwei Wochen institutionsübergreifende Ferienbetreuung)
Zusätzlich findet bei ausreichendem Bedarf in den Weihnachts-, Semester- und Osterferien sowie in der neunten Woche der Sommerferien eine institutionsübergreifende Ferienbetreuung statt.

Kindergärten

Kindergarten Kledering
Kindergarten Europaplatz
Kindergarten Frauenfeld
Kindergarten Mannswörth
Kindergarten Rannersdorf
Kindergarten Rannersdorf 2
Kindergarten Regenbogen
HPI Kindergarten Andreas Hofer-Platz
HPI Kindergarten Brendanihof
Kindergarten Malzstraße
TBE Zirkelweg (1,5 bis 6 Jahre)

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel des Kindes 
  • Meldezettel der Obsorgeberechtigten 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • E-Card des Kindes
  • eventuell vorhandene relevante ärztliche Befunde
  • Falls sich der Hauptwohnsitz noch nicht in Schwechat befindet, ist eine Kopie des Miet- bzw. Kaufvertrages der Wohnung bzw. des Hauses zu übermitteln, damit die Zuzugsabsicht ersichtlich ist.

Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt unter folgenden Zuteilungskriterien: 

  • ev. Geschwisterkinder, die bereits am gleichen Betreuungsstandort eine Einrichtung besuchen
  • Wohnnähe zum jeweiligen Kindergarten 
  • Alter des Kindes
  • wichtige persönliche Gründe, die in der Anmeldung vermerkt wurden 

Aktuelle Preise

Gemäß § 25 Abs. 2 des NÖ. Kindergartengesetzes 2006, hat der Kindergartenerhalter für die Erziehungs- und Betreuungszeit am Nachmittag einen Kostenbeitrag von den Eltern (Obsorgeberechtigten) einzuheben.

  • € 58,00 bis 40 Stunden (z.B. täglich bis 15.00 Uhr)
  • € 92,00 bis 60 Stunden (z.B. täglich bis 16.00 Uhr)
  • € 104,00 bis 80 Stunden (z.B. täglich bis 17.00 Uhr)

Ab 17 Uhr sind zusätzlich € 46,00 zu bezahlen.

Bei der Stadtgemeinde Schwechat kann um finanzielle Unterstützung zum Kostenbeitrag angesucht werden (allerdings gilt dies nicht rückwirkend). Dafür ist das Familiennettoeinkommen nachzuweisen. Ausgedruckte Formulare liegen im Kindergarten oder im Rathaus, Kinderbetreuung, auf.

Außerdem fallen folgenden Kosten an:

  • Spiel- und Beschäftigungsbeitrag pro Kind und Monat € 9,00
  • Essen pro Tag € 4,07

Kontakt

Telefon+43 1 70108 347
E-Mail-Adresseabteilung1@schwechat.gv.at