Anmeldung und Preise Kindergärten

Unterschrift

Bild von andibreit / Pixabay

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Aufnahmekriterien

  • Mindestalter des Kindes: 2 Jahre
  • Hauptwohnsitz mindestens eines Obsorgeberechtigten und des anzumeldenden Kindes in Schwechat

Für Kinder, die ab 2026/2027 schulpflichtig sind, beginnt mit 1. September 2025 das verpflichtende Kindergartenjahr.

Anmeldung für nächstes Jahr 2025/26

Die Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr (2025/26) fanden bis 21. November 2024 statt. Falls Sie die Anmeldung verpasst haben, können Sie eine nachträgliche Anmeldung abgeben.

Formular für Kinder ab zwei Jahren (in einer Kleinkindgruppe)
Formular für Kinder ab drei Jahren (in einer Kindergartengruppe)

Verspätete Anmeldungen können nur nach verfügbarem Platzkontingent berücksichtigt werden. Ein unterjähriger Einstieg ist nur bei vorhandenen Plätzen möglich.

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Anmeldung für dieses Jahr 2024/25

Falls Sie kurzfristig oder nach Beginn eines Kindergartenjahres einen Platz brauchen, wenden Sie sich an die Fachabteilung Kinderbetreuung unter +43 1 70108 271 oder abteilung1@schwechat.gv.at. Verwenden Sie bitte dieses Online Formular (für das laufende Jahr 2024). 

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel des Kindes 
  • Meldezettel der Obsorgeberechtigten 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • E-Card des Kindes
  • eventuell vorhandene relevante ärztliche Befunde
  • Falls sich der Hauptwohnsitz noch nicht in Schwechat befindet, ist eine Kopie des Miet- bzw. Kaufvertrages der Wohnung bzw. des Hauses zu übermitteln, damit die Zuzugsabsicht ersichtlich ist.

Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt unter folgenden Zuteilungskriterien: 

  • ev. Geschwisterkinder, die bereits am gleichen Betreuungsstandort eine Einrichtung besuchen
  • Wohnnähe zum jeweiligen Kindergarten 
  • Alter des Kindes
  • wichtige persönliche Gründe, die in der Anmeldung vermerkt wurden 

Im Frühjahr 2025 werden jene Eltern per Aufnahmebrief über eine Platzzusage verständigt, die den Einschreibetermin wahrgenommen haben. Verspätete Anmeldungen können nur nach Platzkontingent berücksichtigt werden. Ein unterjähriger Einstieg ist nur nach vorhandenen Plätzen möglich. 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 7 bis 17 Uhr.

Die Ferienzeiten sowie der 15.11. (Hl. Leopold) und 2.11. (Allerseelen) richten sich nach den offiziellen Schulferien.
Sommerferien: acht Wochen Ferienbetreuung (davon sechs Wochen im eigenen Haus, zwei Wochen institutionsübergreifende Ferienbetreuung)
Zusätzlich davon findet bei ausreichendem Bedarf in den Weihnachts-, Semester-, Osterferien sowie in der neunten Woche der Sommerferien eine institutionsübergreifende Ferienbetreuung statt.

Aktuelle Preise

Gemäß § 25 Abs. 2 des NÖ. Kindergartengesetzes 2006, hat der Kindergartenerhalter für die Erziehungs- und Betreuungszeit am Nachmittag einen Kostenbeitrag von den Eltern (Obsorgeberechtigten) einzuheben.

  • € 54,00 bis 40 Stunden (z.B. täglich bis 15.00 Uhr)
  • € 86,00 bis 60 Stunden (z.B. täglich bis 16.00 Uhr)
  • € 97,00 bis 80 Stunden (z.B. täglich bis 17.00 Uhr)

Ab 17 Uhr sind zusätzlich € 43,00 zu bezahlen.

Bei der Stadtgemeinde Schwechat kann um finanzielle Unterstützung zum Kostenbeitrag angesucht werden (allerdings gilt dies nicht rückwirkend). Dafür ist das Familiennettoeinkommen nachzuweisen. Ausgedruckte Formulare liegen im Kindergarten oder im Rathaus, Kinderbetreuung, auf.

Außerdem fallen folgenden Kosten an:

  • Spiel- und Beschäftigungsbeitrag pro Kind und Monat € 8,00
  • Essen pro Tag € 4,07

Kontakt

Telefon+43 1 70108 271
E-Mail-Adresseabteilung1@schwechat.gv.at