Anmeldung und Preise Kindergärten

Unterschrift

Bild von andibreit / Pixabay

weitere Sprachen english magyar română türkçe hrvatski, srbski, bosanski, slovenscina

Aufnahmekriterien

  • Mindestalter des Kindes: 2 Jahre
  • Hauptwohnsitz mindestens eines Obsorgeberechtigten und des anzumeldenden Kindes in Schwechat

Für Kinder, die ab 2026/2027 schulpflichtig sind, beginnt mit 1. September 2025 das verpflichtende Kindergartenjahr.

Anmeldung für nächstes Jahr 2025/26

Die Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr (2025/26) finden ab 4. November 2024 statt - in zwei Schritten:

  1. VORMERKUNG
    Online Formular ausfüllen (4.-17. November 2024)
    Formular für Kinder ab zwei Jahren (in einer Kleinkindgruppe)
    Formular für Kinder ab drei Jahren (in einer Kindergartengruppe)
    Das Online Formular muss innerhalb der Anmeldefrist ausgefüllt werden. Dazu ist KEINE Handysignatur oder ID Austria notwendig. Um einen Platz in einem bestimmten Kindergarten zu erhalten, macht es keinen Unterschied, wann das Formular abgeschickt wird, solange es innerhalb dieser Frist abgegeben wird.
  2. ANMELDUNG
    Persönlich mit dem Kind in der Felmayer Scheune
    20. und 21. November 2024, 10 bis 18 Uhr

    ACHTUNG: Ihr Kind besucht bereits eine Tagesbetreuungseinrichtung (TBE) im Schwechater Stadtgebiet? Dann brauchen Sie nicht in die Scheune kommen. Nähere Infos erhalten Sie in Ihrer TBE.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an oder installieren Sie die Gemeinde-App GEM2GO und aktivieren Push Benachrichtigungen. Dann erhalten Sie automatisch eine Terminerinnerung. 

Anmeldung für dieses Jahr 2024/25

Falls Sie kurzfristig oder nach Beginn eines Kindergartenjahres einen Platz brauchen, wenden Sie sich an die Fachabteilung Kinderbetreuung unter +43 1 70108 271 oder abteilung1@schwechat.gv.at. Verwenden Sie bitte dieses Online Formular (für das laufende Jahr 2024). 

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel des Kindes 
  • Meldezettel der Obsorgeberechtigten 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • E-Card des Kindes
  • eventuell vorhandene relevante ärztliche Befunde
  • Falls sich der Hauptwohnsitz noch nicht in Schwechat befindet, ist eine Kopie des Miet- bzw. Kaufvertrages der Wohnung bzw. des Hauses zu übermitteln, damit die Zuzugsabsicht ersichtlich ist.

Tage der offenen Tür 

4.11.2024, 9 bis 11 Uhr
Kindergarten Mannswörth, Römerstraße 69
Kindergarten Rannersdorf 1, Brauhausstraße 73
Kindergarten Regenbogen, Ehrenbrunngasse 9  

5.11.2024, 9 bis 11 Uhr
Kindergarten Frauenfeld, Gladbeckstraße 1A
Kindergarten Kledering, Feuerwehrgasse 11
Kindergarten Rannersdorf 2, Brauhausstraße 71

Telefonische Terminvereinbarung erbeten
HPI Kindergarten Andreas Hofer Platz, Andreas Hofer Platz 8, Telefon: +43 1 707 1997
HPI Kindergarten Brendanihof, Schrödlgasse 3, Telefon: +43 1 706 44 88
Kindergarten Malzstraße, Malzstraße 4, Telefon: +43 1 244 77 10
TBE Zirkelweg (1,5 bis 6 Jahre), Zirkelweg 3, Telefon: +43 664 84 75 521

Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt unter folgenden Zuteilungskriterien: 

  • ev. Geschwisterkinder, die bereits am gleichen Betreuungsstandort eine Einrichtung besuchen
  • Wohnnähe zum jeweiligen Kindergarten 
  • Alter des Kindes
  • wichtige persönliche Gründe, die in der Anmeldung vermerkt wurden 

Im Frühjahr 2025 werden jene Eltern per Aufnahmebrief über eine Platzzusage verständigt, die den Einschreibetermin wahrgenommen haben. Verspätete Anmeldungen können nur nach Platzkontingent berücksichtigt werden. Ein unterjähriger Einstieg ist nur nach vorhandenen Plätzen möglich. 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 7 bis 17 Uhr.

Die Ferienzeiten sowie der 15.11. (Hl. Leopold) und 2.11. (Allerseelen) richten sich nach den offiziellen Schulferien.
Sommerferien: acht Wochen Ferienbetreuung (davon sechs Wochen im eigenen Haus, zwei Wochen institutionsübergreifende Ferienbetreuung)
Zusätzlich davon findet bei ausreichendem Bedarf in den Weihnachts-, Semester-, Osterferien sowie in der neunten Woche der Sommerferien eine institutionsübergreifende Ferienbetreuung statt.

Aktuelle Preise

Gemäß § 25 Abs. 2 des NÖ. Kindergartengesetzes 2006, hat der Kindergartenerhalter für die Erziehungs- und Betreuungszeit am Nachmittag einen Kostenbeitrag von den Eltern (Obsorgeberechtigten) einzuheben.

  • € 54,00 bis 40 Stunden (z.B. täglich bis 15.00 Uhr)
  • € 86,00 bis 60 Stunden (z.B. täglich bis 16.00 Uhr)
  • € 97,00 bis 80 Stunden (z.B. täglich bis 17.00 Uhr)

Ab 17 Uhr sind zusätzlich € 43,00 zu bezahlen.

Bei der Stadtgemeinde Schwechat kann um finanzielle Unterstützung zum Kostenbeitrag angesucht werden (allerdings gilt dies nicht rückwirkend). Dafür ist das Familiennettoeinkommen nachzuweisen. Ausgedruckte Formulare liegen im Kindergarten oder im Rathaus, Kinderbetreuung, auf.

Außerdem fallen folgenden Kosten an:

  • Spiel- und Beschäftigungsbeitrag pro Kind und Monat € 8,00
  • Essen pro Tag € 4,07

Kontakt

Telefon+43 1 70108 271
E-Mail-Adresseabteilung1@schwechat.gv.at