Anmeldung und Preise Horte

Unterschrift

Bild von andibreit / Pixabay

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Aufnahmekriterien

  • Berufstätigkeit der Obsorgeberechtigten, mindestens 20 Stunden von Montag bis Freitag (Für bestimmte Sonderfälle können auch Ausnahmen beschlossen werden.)
  • Hauptwohnsitz der Obsorgeberechtigten und des anzumeldenden Kindes in Schwechat

Anmeldung für nächstes Jahr 2025/26

Die Anmeldungen für das nächste Hortjahr (2025/26) fanden bis 17. November 2024 statt. Falls Sie die Anmeldung verpasst haben, können Sie eine nachträgliche Anmeldung abgeben.

Verspätete Anmeldungen können nur nach verfügbarem Platzkontingent berücksichtigt werden. Ein unterjähriger Einstieg ist nur bei vorhandenen Plätzen möglich.

Achtung: Die Bedarfserhebung auf der Schulanmeldung gilt nicht als Hortanmeldung!

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Anmeldung für dieses Jahr 2024/25

Falls Sie kurzfristig oder nach Beginn eines Schuljahres einen Platz brauchen, wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Kinderbetreuung unter +43 1 70108 271 oder abteilung1@schwechat.gv.at. Verwenden Sie bitte dieses Online Formular.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel des Kindes 
  • Meldezettel der Obsorgeberechtigten 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • E-Card des Kindes
  • eventuell vorhandene relevante ärztliche Befunde
  • Falls sich der Hauptwohnsitz noch nicht in Schwechat befindet, ist eine Kopie des Miet- bzw. Kaufvertrages der Wohnung bzw. des Hauses zu übermitteln, damit die Zuzugsabsicht ersichtlich ist.

Öffnungszeiten

Alle Horte der Stadt haben von Montag bis Freitag von Unterrichtsende bis 18 Uhr geöffnet.

Die Ferienzeiten sowie der 15.11. (Hl. Leopold) und 2.11. (Allerseelen) richten sich nach den offiziellen Schulferien. In den Sommerferien wird jeweils die ersten drei Wochen nach Schulschluss sowie vor Schulbeginn immer eine Ferienbetreuung angeboten.  Zusätzlich davon findet bei ausreichendem Bedarf in den Weihnachts-, Semester-, Osterferien sowie in den mittleren drei Wochen der Sommerferien eine institutionsübergreifende Ferienbetreuung statt.

Preise

  • bis 14.00 Uhr: € 65,00
  • bis 16.00 Uhr: € 82,00
  • bis 17.00 Uhr: € 88,00
  • bis 18.00 Uhr: € 94,00

Beitrag für Spiel- und Beschäftigungsmaterial € 8,00
Pro Tag: Essen € 5,09

Um Herabsetzung des Erhaltungsbeitrages kann beim Amt der NÖ Landesregierung angesucht werden. Formulare dazu liegen auch in den Horten auf.

Kontakt

Telefon+43 1 70108 271
E-Mail-Adresseabteilung1@schwechat.gv.at