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Änderungen der Nutzungsbedingungen der Park&Ride Anlage Schwechat

ab 9.12.2008

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer der Park & Ride Anlage Schwechat!

Bereits seit längerer Zeit sind Pendler, die im Zusammenhang mit der Benützung der S 7 morgens ihren PKW auf der Park&Ride-Anlage Schwechat parken wollen, mit dem Problem konfrontiert, dass sie keinen Parkplatz finden.

Grund dafür sind Dauerparker, offensichtlich Fluggäste, die mit der Flughafenschnellbahn oder teilweise auch mit Taxi zum Flughafen fahren und sich so die teuren Parkgebühren am Flughafen ersparen. Park&Ride Anlagen werden aufgrund einer Vereinbarung zwischen ÖBB, Land und jeweiligen Gemeinde errichtet und dann von der Standortgemeinde erhalten bzw. betrieben.

Zur Lösung des anstehenden Problems wurde diese Vereinbarung (Pilotprojekt) abgeändert bzw. ergänzt. Im Einvernehmen mit den Vertragspartnern ist vorgesehen die maximal erlaubte Parkdauer auf 24 Stunden zu beschränken. Lediglich ein kleinerer Abschnitt des Park&Ride - Parkplatzes (15 Stellplätze) soll für Bahnkunden, die mehr als 24 Stunden mit der Bahn unterwegs sind, reserviert werden.

Die neuen Nutzungsbedingungen lauten:

• Unentgeltliche Benützung bis auf Widerruf nur zum Abstellen von zum Verkehr zugelassenen KFZ und Fahrrädern und nur zum Zwecke der Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet für maximal 24 Stunden. Bei Abstellen des KFZ ist mittels Parkuhr sichtbar Datum und Uhrzeit hinter der Windschutzscheibe anzuzeigen.
• Im rotorange markierten Bereich für Wochenpendler ist das Abstellen von KFZ über 24 Stunden mit einer von der Stadtgemeinde Schwechat ausgestellter Berechtigungskarte anzuzeigen.
• Bei Erstbenutzung der Anlage ohne Parkuhr kann diese durch einen handgeschriebenen Zettel mit Datum und Uhrzeit ersetzt werden.
• Für Kontrollzwecke ist der gültige Fahrschein bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten.
• Bei Überschreitung der maximal zulässigen Abstelldauer oder Fehlen der entsprechenden Berechtigung (Fahrschein, Parkuhr, Berechtigungskarte) wird ein Entgelt von € 50,- für den ersten Tag und zusätzlich ein Entgelt von € 10,- für jeden weiteren Tag fällig.
• Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
• Im Bereich der gesamten Anlage gilt die StVO.
• Keine Haftung für Fahrzeuge (auch für Schäden durch Emissionen aus ordentlichem Bahnbetrieb, wie z B Bügelabrieb, Bremsstaub und Staubentwicklung).
• Betrieb der Park&Ride-Anlage durch die Stadtgemeinde Schwechat


Diese Nutzungsbedingungen sind bei der jeweiligen Zufahrt zur Park&Ride Anlage deutlich sichtbar durch entsprechende Hinweistafeln kundgemacht.

Zur Überwachung der Einhaltung der geänderten Nutzungsbedingungen des Park&Ride Parkplatzes wurde die Firma G4S Security Services AG (Group4) beauftragt. Anfragen betreffend ausgestellter Entgeltvorschreibungen richten Sie daher bitte ausschließlich an die Firma G4S Security Services AG (Group 4) unter der Telefonnummer
0664 / 178 40 82

zu den Bürozeiten - Montag bis Freitag (werktags) 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

 
 

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