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Cityparking

Foto: Tafel Kurzparkzone Beginn

Kurzparkzone

Änderungen ab August 2006:
Neue maximale Parkdauer im Bereich des Hauptplatzes – 30 Minuten

hier sehen Sie alle Kurzparkzonen auf einen Blick

Allgemeine Informationen
Gebührenpflichtige Zeiten: Für folgende Zeiten an Werktagen ist für das Parken innerhalb der gebührenpflichtigen Kurzparkzone ein Parkschein bei einem der Parkscheinautomaten zu lösen:
Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr

Parkdauer: Die maximal erlaubte Parkdauer beträgt 2 Stunden (120 Minuten) – außer Hauptplatz (30 Minuten)

Tarif
½ Stunde - 0,60 Euro
1 Stunde - 1,20 Euro
1½ Stunde - 1,80 Euro
2 Stunde - 2,40 Euro
Mindestbetrag: 0,60 Euro > ab Mindestbetrag ist eine Weiterbezahlung in 10 Cent-Schritten möglich.
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte achten Sie nach dem Münzeinwurf beim Parkscheinautomat am Display auf das errechnete Parkzeitende und betätigen Sie erst dann die Belegsanforderungstaste (grün).


Behinderte Fahrzeuglenker, die ihren Ausweis (ausschließlich Ausweis gem. § 29b StVO) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges anbringen, sind in der gesamten Kurzparkzone von der Gebührenpflicht ausgenommen.

15 Minuten Gratis!
Für kleine Erledigungen haben Sie die Möglichkeit ihr Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Zone 15 Minuten gratis abzustellen. Den „Gratisparkschein“ erhalten Sie beim Automaten.
Sie können aber auch den landesweit gültigen „Gratisparkschein“, der auch im Rathaus beim Bürgerservice erhältlich ist, verwenden.

Achtung: Gratisparkzeit kann nicht mit bezahlter Parkzeit genutzt werden!

Ladetätigkeit gratis!
Für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit ist keine Parkgebühr zu entrichten.

Mögliche Zahlungsmittel: 10 Cent - 20 Cent – 50 Cent – 1 Euro – 2 Euro – Münzen, Schwechater Parkwertmünze = ½ Stunde - Automaten wechseln nicht!
Sie können beim Parkscheinautomat auch bargeldlos mit „Quick“ der Elektronischen Geldbörse-Funktion Ihrer Bankomat-Karte bezahlen.
Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung auf den Automaten!



So kommen Sie zur Bewohnerparkkarte:
Ausnahmebewilligung für Bewohner der Kurzparkzone (gem. §45 Abs.4 StVO)

Es gibt zwei Bewohnerparkzonen:
Schwechat Nordost
Sendnergasse, von der Kreuzung mit Wiener Straße/Bruck Hainburger Straße bis zur Unterführung, Bahngasse, Ableidingergasse, Tiefenbachergasse, Pellergasse, Weglgasse, Anton Figdor-Weg und Schrödlgasse. In dieser Zone berechtigt die Ausnahmebewilligung zum Parken in allen angeführten Straßenzügen. Hinweis: Bewohner der Nordseite der Bruck-Hainburger Straße, vom Hauptplatz bis zur Möhringgasse, können ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für den Bereich Schwechat-Nordost beantragen.
Schwechat West
Wiener Straße, von der Kreuzung mit Hauptplatz/Sendnergasse bis zur Kreuzung Dreherstraße/Klederinger Straße, Alanovaplatz und Friedhofstraße
In dieser Zone berechtigt die Ausnahmebewilligung zum Parken am Alanovaplatz und in der Friedhofstraße. Hinweis: Bewohner der Häuser Brauhausstraße 2, 2a und 4 können ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für den Bereich Schwechat-West beantragen.

Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in einem der angeführten Straßenzüge

Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag kann beim Bürgerservice im Rathaus oder direkt in der zuständigen Abteilung im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 229, gestellt werden.

Was brauchen Sie dazu?
Für den Antrag um Erteilung einer Ausnahmebewilligung müssen sie nur den Meldezettel und den Zulassungsschein mitbringen. Wenn Sie ein Fahrzeug verwenden, das nicht Ihnen gehört - Dienstauto, etc. - benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung des Zulassungsbesitzers, dass Sie das Fahrzeug uneingeschränkt benützen dürfen.

Was kostet die Ausnahmebewilligung?
Die Ausnahmebewilligung kostet jährlich EUR 100,00 dazu kommen noch EUR 14,30 an fester Gebühr für den Antrag und eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von EUR 8,00.
Zum Einsparen von Kosten können Sie eine Bewilligung für zwei Jahre beantragen.

Weitere Auskünfte beim Bürgerservice oder bei Frau Neureiter (Zimmer 229; 701-08 DW253)

eMail: b.neureiter@schwechat.gv.at

 
 

Downloads

Folder Cityparking

Cityparking_2011.pdf

 

 

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