Formerfordernisse:
Gemäß § 2 des Schwechater Bürgerbeteiligungsverfahrens muss ein Antrag folgende formalen Voraussetzungen erfüllen:
Antrag gemäß § 1 Abs. 1 lit. a des Schwechater Bürgerbeteiligungsverfahrens (Antragsrecht von Bürgerinnen und Bürgern für zukünftige Planungen durch die jeweils zuständigen Organe der Stadt)
Erforderliche Anzahl von Unterschriften: zumindest 60 Schwechater Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahre
- Bezeichnung des konkreten Anliegens
- Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer mit
- Name
- eigenhändige Unterschrift
- Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
- Adresse
- Angabe einer zustellungsbevollmächtigten Person (muss über 16 Jahre alt sein)
Antrag gemäß § 1 Abs. 1 lit. b des Schwechater Bürgerbeteiligungsverfahrens (Planungsmitwirkung bei der Ausgestaltung von Aufgaben der Stadt, zu denen bereits im eigenen Wirkungsbereich ein offizieller Planungsbeschluss des zuständigen Organs der Stadt besteht und dessen Realisierung noch nicht vom zuständigen Organ offiziell beschlossen worden ist)
Erforderliche Anzahl von Unterschriften: zumindest 20 Schwechater Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahre
- Nennung des entsprechenden Planungsbeschlusses
- Bezeichnung des konkreten Anliegens
- Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer mit
- Name
- Unterschrift
- Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
- Adresse
- Angabe einer zustellungsbevollmächtigten Person (muss über 16 Jahre alt sein)
Ein Antrag wird dem Bürgerbeteiligungskontrollausschuss (BBKA) zur Behandlung zugewiesen, der in einem ersten Schritt die Erfüllung der formalen Kriterien prüfen muss. Werden die Kriterien nicht erfüllt, kann der Antrag nicht weiter behandelt werden und wird der zustellungsberechtigten Person zurück gegeben.
Hier unten im Punkt Downloads haben Sie nun die Möglichkeit die Kurz- und Langfassungen der BürgerInnenbeteiligung Neu als Pdf runterzuladen.
Kurzfassung BürgerInnenbeteiligung Neu
Langfassung BürgerInnenbeteiligung Neu