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90 Jahre Stadterhebung

 

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An-, Um-, und Abmeldungen

Meldeamt
An-, Um-, und Abmeldungen sollen innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.

Mitzubringen ist:
- ausgefüllter Meldezettel
(erforderlich ist unbedingt die Unterschrift des Unterkunftsgebers und des Meldepflichtigen, bei Kindern des Erziehungsberechtigten)
- Reisepass oder
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde (nur bei Österreichischen Staatsbürgern)

In speziellen Fällen bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Meldeamt, telefonisch oder per Email.

Wählerevidenz
- Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Kontaktperson:
Frau Hatwagner-Meißl Michaela &
Herr Czech Richard
Telefon 01/701 08 / 319 DW, 221 DW
Fax: 701 08 394
Email: passamt@schwechat.gv.at

Antragstellung
Montag, Mittwoch, Donnerstag,
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und Dienstags 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 
 

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Meldezettel

Füllen Sie den Meldezettel bitte aus. Anschließend einmal ausdrucken, unterschreiben und ins Rathaus bringen.

Meldezettel.pdf

 

 

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